Auto-richtig-abschleppen Defektes Auto abschleppen – So geht es richtig!
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Das Auto bleibt liegen und Sie möchten es sofort von der Straße schaffen? In diesem Fall ist das Abschleppen eine schnelle Lösung. Grundsätzlich darf nahezu jedes Fahrzeug abgeschleppt werden, sofern Sie die Vorschriften einhalten. Wir erklären, wann es erlaubt ist und worauf Sie beim Abschleppen achten müssen.

Abschleppen von Autos: Notlösung mit Sonderregeln

Das Abschleppen von PKW ist eine Möglichkeit, um ein Fahrzeug mit Unfallschaden oder defektem Motor von der Straße zu schaffen. Dafür wird es mit einem anderen Fahrzeug gezogen, also abgeschleppt. Das ist bei den meisten Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor möglich, aber an einige Vorschriften geknüpft. Grundvoraussetzung ist, dass Lenkung und Bremsen im abgeschleppten Fahrzeug noch funktionieren.

Eine Besonderheit hierbei ist: Im abgeschleppten Auto ist kein Führerschein nötig. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und zum Führen des Fahrzeugs geeignet. Es empfiehlt sich aber, einen erfahrenen Fahrer einzusetzen, da er aufgrund des kurzen Abstands zwischen den Autos schnell reagieren muss. Außerdem haften bei einem Unfall immer beide Fahrer des Abschleppzugs.

Wenn möglich: Defekt vom Pannendienst prüfen lassen

Prüfen Sie nach Möglichkeit, ob eine vorübergehende Inbetriebnahme des Pannenfahrzeugs möglich ist. Wenn beispielsweise die Batterie entladen wurde, kann das Auto mit einer Starthilfe eigenständig zur nächsten Werkstatt fahren. Wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind oder über einen Schutzbrief verfügen, können Sie eventuell kostenlos auf einen Pannendienst zurückgreifen.

Bedenken Sie, dass das Abschleppen eines Autos gefährlich ist. Trotz korrektem Verhalten beider Fahrer können gefährliche Situationen entstehen. Der geringe Abstand beider Fahrzeuge und eventuell nicht funktionierende technische Unterstützung im gezogenen Fahrzeug bringen eine erhöhte Gefahr mit sich.

Wann darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden?

Das Abschleppen ist erlaubt, wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind. Diese lauten:

  • nur PKW dürfen abgeschleppt werden (keine LKW oder Motorräder)
  • beide Fahrzeuge müssen angemeldet sein
  • das hintere Fahrzeug ist selbst nicht fahrtüchtig (z. B. durch Motorschaden)
  • das Abschleppen dient dem Transport zur Reparatur oder Entsorgung
  • keine Autobahn benutzen
  • bei Dunkelheit: Beleuchtung beider Fahrzeuge intakt

Abgeschlepptes Auto darf nicht selbst fahrtüchtig sein

Als Grundsatz gilt: Das Abschleppen ist als Notlösung für den Abtransport eines Unfall- oder Pannenfahrzeugs gedacht. Dies trifft zu, wenn das Fahrzeug nicht mehr anspringt oder aus anderen Gründen nicht mehr selbst fährt. Das Pannenauto darf in diesem Fall zur nächsten Werkstatt oder zum Schrottplatz geschleppt werden.

Achtung: Abschleppen ist nicht für den Transport eines Autos gedacht, wenn es beispielsweise in einer anderen Garage abgestellt werden soll oder verkauft wird. In diesem Fall muss das Fahrzeug entweder selbst bewegt oder von einem Transportunternehmen verladen werden.

Abschleppen nur so weit wie nötig

Allgemein wird empfohlen, die Entfernung so kurz wie möglich zu halten. Das abgeschleppte Fahrzeug wird mit sehr kurzem Abstand gezogen, was die Gefahr eines Auffahrunfalls erhöht. Rechtlich ist beim Abschleppen eine Entfernung von maximal 100 km zulässig, diese sollten Sie aber nach Möglichkeit nicht ausreizen. Steuern Sie lieber ein möglichst nahegelegenes Ziel an.

Autobahn sofort verlassen

Die Autobahn darf beim Abschleppen grundsätzlich nicht befahren werden! Die einzige Ausnahme gilt bei einer Panne auf der Autobahn. In diesem Fall darf das Auto bis zur nächsten Abfahrt geschleppt werden, muss dort aber die Autobahn verlassen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 €.

Was muss ich beim Abschleppen beachten?

Beim Abschleppen von Autos gelten besondere Regeln. Das sind insbesondere:

  • vorausschauend und vorsichtig fahren
  • Anhängelast gilt nicht
  • Geschwindigkeit anpassen
  • nur zugelassene Abschleppausrüstung nutzen
  • Warnblinker einschalten
  • Verständigung vereinbaren, beispielsweise über Handzeichen

Als Fahrer des ziehenden Autos: Vorausschauend fahren!

Als Fahrer des Zugfahrzeugs sollten Sie sehr vorsichtig anfahren, bremsen, lenken und immer vorausdenken. Behalten Sie im Kopf, dass ein zweites Fahrzeug nur wenige Meter hinter Ihnen fährt. Eine Vollbremsung führt schnell zum Auffahrunfall, der der Abgeschleppte nur wenig Zeit zum Reagieren hat.

Außerdem funktionieren beim abgeschleppten Auto oftmals die elektronischen Hilfen nicht mehr. Das Bremsen und Lenken erfordert in diesem Fall viel Kraft vom Fahrer des Pannenfahrzeugs. Vermeiden Sie daher schnelle Brems- und Lenkbewegungen durch eine vorausschauende Fahrweise.

Zulässige Anhängelast außer Kraft gesetzt

Die im Fahrzeugschein eingetragene maximale Anhängelast gilt beim Abschleppen nicht. So darf beispielsweise ein Audi A4 mit einem deutlich kleineren VW Fox abgeschleppt werden. Beachten Sie dabei aber, dass das Zugfahrzeug durch das angehängte Gewicht extrem belastet wird, besonders im Bereich des Antriebsstrangs.

Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen

Die Geschwindigkeit sollte niedrig gewählt werden, um Gefahren zu reduzieren. Es gibt keine Vorschrift, aber generell wird empfohlen, maximal 50 km/h zu fahren. Sollten Bremskraftverstärkung und Lenkkraftunterstützung nicht mehr funktionieren, ist möglicherweise auch eine niedrigere Geschwindigkeit sinnvoll.

Legen Sie vorher eine maximale Geschwindigkeit fest, bei der sich beide Fahrer sicher fühlen. Der Fahrer des hinteren Fahrzeugs sollte auch eine Möglichkeit haben, auf sich aufmerksam zu machen, wenn er beispielsweise einen Zwischenstopp benötigt.

Beleuchtung und Verhalten während der Fahrt

Die Warnblinker beider Fahrzeuge müssen während der gesamten Fahrt eingeschaltet bleiben. So werden andere Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass hier eine außergewöhnliche Situation vorliegt. Bei Dunkelheit muss auch das Licht eingeschaltet werden. Funktioniert die Beleuchtung am hinteren Fahrzeug nicht, darf es bei Nacht nicht abgeschleppt werden.

Das eingeschaltete Warnblinklicht erschwert die Verständigung beider Fahrer untereinander. Der Fahrer im vorderen Fahrzeug sollte daher mit Handzeichen andeuten, wo er abbiegen möchte. Er könnte beispielsweise beim Linksabbiegen den Arm aus dem Fenster strecken und beim Rechtsabbiegen auf das Dach legen. Verständigen Sie sich vor der Fahrt mit Ihrem zweiten Fahrer, um klare Zeichen festzulegen.

Nur zugelassene Ausrüstung verwenden

Nutzen Sie zum Abschleppen nur speziell dafür zugelassene Ausrüstung wie ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange. Die Befestigung erfolgt am dafür vorgesehenen Haken. Dieser ist bei modernen Autos oftmals versteckt und muss meistens erst eingeschraubt werden. Befestigen Sie Seil oder Stange nie am Kühlergrill oder der Stoßstange, diese Teile sind dafür nicht ausgelegt!

Die Abschleppstange fährt sich leichter, da sie starr ist und dabei hilft, den Abstand zu halten. Wenn ein Seil genutzt wird, muss der Fahrer im hinteren Fahrzeug dauerhaft auf den Abstand achten und das Seil leicht gespannt halten. Die maximale Länge beträgt 5 Meter und in der Mitte muss eine rote Fahne oder Markierung sein.

Was muss ich beim Abschleppen unterschiedlicher Fahrzeugtypen beachten?

Hier gibt es große Unterschiede, wie welcher Fahrzeugtyp abgeschleppt wird. Grundsätzlich wird unterschieden in:

  • Verbrennungsmotoren mit manueller Schaltung
  • Verbrennungsmotoren mit Automatik
  • Elektrofahrzeuge und Hybridantriebe

Wie schleppe ich ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe ab?

Verbrennungsmotoren mit Schaltgetriebe sind unkompliziert, was das Abschleppen angeht und können gefahrlos gezogen werden. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Motor mit Benzin, Diesel oder Erdgas handelt. Beachten Sie lediglich folgende Punkte:

  • Schlüssel auf Stellung 1, damit die Lenkradsperre gelöst wird
  • Gang rausnehmen
  • Handbremse lösen

Was muss ich beim Abschleppen eines Autos mit Automatik beachten?

Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe besteht das Problem, dass das Getriebe während des Schleppens nicht mit Öl versorgt wird. Teile des Getriebes werden aber durch das Abschleppen bewegt. Hier kann es zu einer großen Hitzeentwicklung kommen. Hier gilt daher:

  • Zündung auf Stufe 1, damit die Lenkradsperre gelöst wird
  • Schalthebel auf N
  • nur kurze Strecke, maximal 10 km
  • bei längerer Strecke: spätestens nach 10 km eine längere Pause einlegen und Getriebe abkühlen lassen oder Abschleppdienst nutzen

Manche Automatikfahrzeuge besitzen die Möglichkeit, das Getriebe vom Antriebsstrang zu trennen. In diesem Fall kann das Fahrzeug wie ein Schaltgetriebe abgeschleppt werden. Wenn dies möglich ist, finden Sie eventuell einen Hinweis dazu im Handbuch.

Kann ich ein Elektroauto oder einen Hybrid abschleppen?

Ein E-Auto darf grundsätzlich nicht abgeschleppt werden, egal ob vollelektrisch oder Hybrid. Das Ziehen des Autos erzeugt Induktionsströme, während Elektronik und Regler abgeschaltet sind. Das kann zur Überlastung und zu Schäden an Motor und Batterie führen. Hier sollten Sie in jedem Fall einen Abschleppdienst nutzen, auch bei kurzen Entfernungen.

Fazit: Abschleppen als Notlösung möglich, aber mit Vorsicht!

Das Abschleppen eines liegen gebliebenen Autos ist sinnvoll, um das Fahrzeug schnell von einer viel befahrenen Straße zu entfernen oder zu einer Werkstatt in der Nähe zu bringen. Dadurch können Sie Folgeunfälle vermeiden, bei denen jemand auf das stehende Auto auffährt. Sie dürfen dabei auch schwerere Fahrzeuge ziehen, als die Anhängelast laut Fahrzeugschein erlaubt.

Der Abschleppzug muss sich dabei langsam bewegen und die Fahrt erfordert viel Geschick von beiden Fahrern. Im Pannenfahrzeug kann außerdem eine hohe körperliche Anstrengung nötig sein, wenn Lenkhilfe und Bremskraftverstärkung ausfallen. Nutzen Sie diese Möglichkeit daher nur für kurze Strecken und nur mit Fahrern, deren Fähigkeiten Sie einschätzen können. Bei E-Autos und Hybriden sollten Sie auf das Abschleppen verzichten und lieber einen Pannendienst anrufen.

Haftungsausschluss

Unsere Ratgeber enthalten viele fachliche Informationen rund um das KFZ, die wir sorgfältig zusammengetragen haben. Diese Artikel können allerdings die Fachkenntnis eines Spezialisten nicht ersetzen. Autoteile-Markt haftet daher nicht für Schäden und Verletzungen, die durch unsachgemäß ausgeführte Reparaturen entstehen. Wir empfehlen grundsätzlich, Arbeiten am KFZ nur von einem Fachmann ausführen zu lassen.

FAQ – Fahrzeug richtig abschleppen

Zum Abschleppen gibt es zwei Möglichkeiten: Abschleppseil und Abschleppstange. Das Abschleppseil ist günstig und findet auch im kleinsten Kofferraum einen Platz. Es erfordert allerdings etwas mehr Können vom hinteren Fahrer, da er den Abstand selbst halten muss. Die Gefahr des Auffahrens ist daher deutlich größer.

Die Abschleppstange kostet etwas mehr, ist aber praktischer, da sie durch die starre Form den Abstand konstant hält. Der hintere Wagen sollte aber dennoch mit bremsen, um die Bremsen des vorderen Fahrzeugs zu entlasten.

Das Fahrzeug muss angemeldet sein und fahruntüchtig. Dies gilt beispielsweise bei einem Motorschaden oder einer ausgefallenen Zündung. Warnblinker, Lenkung und Bremsen müssen funktionieren und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Dunkelheit gilt: Die hintere Beleuchtung bleibt während der Fahrt eingeschaltet.

Bei Benzinmotoren und Dieselmotoren mit Schaltgetriebe genügt es, den Leerlauf einzulegen und die Handbremse zu lösen. Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe legen Sie den Schalthebel in die N-Stellung. Automatikfahrzeuge sollten nur über kurze Entfernungen geschleppt werden, da es zu einer starken Hitzeentwicklung im Getriebe kommen kann.

E-Autos dürfen überhaupt nicht abgeschleppt werden, hier besteht die Gefahr, dass Motor oder Batterie beschädigt werden.

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F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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