Kiffen-Joint-Canabis-am-Steuer-Autofahren-gesetzliche-Bestimmungen Kiffen & Autofahren: Das gilt für Cannabis im Straßenverkehr
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Mit der Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 hat die Regierung einer verhältnismäßig sanften Droge den kontrollierten Einstieg in die Gesellschaft erlaubt. Man wollte damit dem wachsenden Schwarzmarkt entgegenwirken. Das stellt aber keinen Freischein für bekifftes Autofahren dar, denn im Straßenverkehr gelten strenge Regeln. Erfahren Sie hier, welche Grenzwerte gelten und

Cannabisgesetz – Das CanG erlaubt den privaten Besitz

Am 01. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es erlaubt Privatpersonen den Besitz von bis zu drei Pflanzen für den Eigengebrauch. Erlaubt ist ebenfalls die Einfuhrt von Samen zum Anbau. Seit dem 01. Juli 2024 ist auch die Bildung von Vereinigungen möglich. In diesen Vereinigungen können Erwachsene Mitglied werden und Cannabis kaufen, unterliegen jedoch monatlichen Höchstgrenzen.

Der Umgang, Anbau und Konsum von Cannabis unterliegt exakten Vorgaben. So gilt ein generelles Werbeverbot für Cannabisprodukte und auch für die Vereinigungen. Damit gelten ähnliche Regelungen, wie sie schon seit längerem für Nikotinprodukte eingeführt wurden. Die Einfuhr von Pflanzen aus dem Ausland ist ebenfalls verboten.

Lokale Ausnahmen beschränken den Konsum zusätzlich. So ist das Rauchen z. B. in der Nähe von Schulen, auf Volksfesten und nachts in Fußgängerzonen verboten. So soll verhindert werden, dass das Rauchen von Cannabis zur Normalität wird. Zusätzliche Verbote dürfen Grundbesitzer und Veranstalter treffen, beispielsweise auf öffentlichen Veranstaltungen wie Messen oder Festivals.

Diese Freimengen gelten derzeit

Die Abgabe ist nur an volljährige Personen erlaubt. Das gilt für den Verkauf in Shops und die Abgabe in Cannabis-Vereinigungen. Ein Erwachsener ab 21 Jahren darf bis zu 50 Gramm besitzen und öffentlich bis zu 25 Gramm mit sich führen. In Vereinigungen darf er bis zu 50 Gramm pro Monat erwerben.

Für Personen bis zum 21. Lebensjahr gelten strengere Vorschriften bezüglich der Dosierung und Menge. Im Altersbereich zwischen 18 und 21 Jahre dürfen Mitglieder in Vereinigungen bis zu 30 Gramm pro Monat mit einem reduzierten THC Gehalt (Tetrahydrocannabinol) von maximal 10 Prozent erwerben.

Potentielles Risiko: „bekiffte“ Autofahrer

Die Bundesregierung ist sich der Gefahr bewusst, dass das Rauchen von Cannabis negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat. Ähnlich wie bei Alkohol besteht die Gefahr einer Fehleinschätzung des Fahrverhaltens. Auch Cannabis kann zu Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit führen und die Reaktionszeit verlängern.

Außerdem könnte die beruhigende Wirkung der Pflanze dafür sorgen, dass bekiffte Autofahrer zum Hindernis im Straßenverkehr werden. Aus diesen Gründen wurden die Grenzwerte überarbeitet. Die Grenze wurde angehoben, um dem Führerscheinentzug wegen Nichtigkeiten vorzubeugen, dennoch steht der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Fahrzeug im Vordergrund.

StVO angepasst: Neue Regelung, klarer Grenzwert

Im Gesetz gab es Neuerungen, was das Fahren unter Einfluss von Cannabis angeht. Der bisherige Grenzwert in der StVO wurde leicht angehoben. Das stellt allerdings keinen Freifahrtschein zum Kiffen dar, sondern soll lediglich vermeiden, dass Personen allzu leichtfertig ihren Führerschein abgeben müssen. Die Strafen beim Verstoß sind dafür hoch. Wie bei Alkohol gilt daher: Im Zweifel lieber nicht fahren!

Neuer Grenzwert für Personen ab 21 Jahren: 3,5 ng/ml

Seit dem 22. August 2024 gilt der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml, also 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Der frühere Wert von 1,0 ng/ml (in Bayern 2,0 ng/ml) ist damit außer Kraft gesetzt.

Für junge Fahrer in der Probezeit und bis zum vollendeten 21 Lebensjahr gilt ein genereller Grenzwert von 0,0 ng/ml. Junge Fahrer sollten daher generell auf Cannabis verzichten, wenn Sie in den nächsten Tagen ein Auto fahren möchten. Damit gelten hier die gleichen Regeln wie beim Alkohol.

Grenzwert schwer einzuschätzen und Testmöglichkeiten fehlen

Das Problem beim THC ist: Der Abbau lässt sich deutlich schwerer einschätzen als beim Alkohol. Je nach Häufigkeit des Konsums dauert der Abbau viele Tage. Außerdem fehlen noch die Möglichkeiten zum Selbsttest. Mithilfe von Alkoholtestern kann sich ein Fahrer vor der Fahrt selbst testen.

Schnelltests für Cannabis existieren zwar, sind jedoch noch lange nicht so verbreitet und meist teuer. Ein zusätzliches Problem: Viele der im Internet angebotenen Schnelltests lösen erst bei deutlich höheren Grenzwerten aus, also beispielsweise 25 ng/ml. Sie sind damit für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr nicht zweckmäßig.

Welche Strafen gelten beim Verstoß?

Bei einem Verstoß, also einer Fahrt mit einer Blutkonzentration über dem Grenzwert, staffeln sich die Strafen nach der Häufigkeit. So gilt:

  • Beim 1. Mal: Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im VZR, Fahrverbot von einem Monat
  • Beim 2. Mal: Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte im VZR, Fahrverbot von zwei Monaten
  • Beim 3. Mal: Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkte im VZR, Fahrverbot von drei Monaten

Bei einer deutlichen Überschreitung des Grenzwerts von 3,5 ng/ml ist eine Wertung der Fahrt als Straftat möglich. Hier können Strafen und Bußgelder in individueller Höhe festgesetzt werden, je nach Tatbestand oder Gefährdung.

Wie auch beim Alkohol gilt: Eine Anordnung der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist möglich. Hier muss der Fahrer in psychologischen Tests unter Beweis stellen, dass er grundsätzlich geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

Deutlich höhere Strafen bei Mischkonsum

Besonders hart trifft es Fahrer, die nach dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ein Fahrzeug führen. Hier ist eine Verdoppelung der Geldbuße möglich. Bei einem Ersttäter wären es somit 1.000 € Bußgeld anstellt von 500 €. Auch an dieser Stelle sind Langzeit-Konsumenten besonders gefährdet, da diese oftmals nach Tagen noch nachweisbare THC-Werte aufweisen.

Abbau von THC im Blut

Fakt ist: Das THC wird vom Körper abgebaut. Eine grobe Richtlinie, wie schnell das verläuft, gibt es aber nicht. Zusätzlich lässt sich nur schwer einschätzen, wie hoch die Blutkonzentration nach dem Genuss von beispielsweise einem Gramm Cannabis tatsächlich ist. Dies wird sich von Person zu Person unterscheiden und richtet sich nach verschiedenen körperlichen Faktoren.

Bei einmaligem Konsum geht man davon aus, dass der THC-Wert innerhalb von 24 Stunden wieder auf ein legales Niveau (< 3,5 ng/ml) absinkt. Bei einem „Dauerkiffer“ kann das THC über Wochen nachweisbar bleiben. So droht dem Fahrer der Führerscheinentzug, auch wenn er längst „clean“ ist.

Langzeitkonsum: Gefahr für den Führerschein

Generell gilt: Je häufiger ein Mensch Cannabis raucht, umso länger dauert es, bis der Stoff vollständig abgebaut ist. Das liegt daran, dass sich das THC bei regelmäßigem Konsum im Fettgewebe anlagert. Von dort wird es Stück für Stück abgebaut und bleibt dadurch mehrere Tage oder sogar Wochen im Blut nachweisbar. Es gilt also besondere Vorsicht beim häufigen Umgang mit Cannabis.

Wenn Sie viel und oft fahren, sollten Sie besser auf den regelmäßigen Gebrauch verzichten. Berufstätigen im Bereich des Straßenverkehrs wie LKW- und Busfahrern ist generell dazu geraten, auf Cannabis zu verzichten. Sie riskieren sonst die Grundlage ihres Berufs.

Fazit: Cannabis und Autofahrt deutlich trennen

Der neue Gesetzentwurf erlaubt zwar den privaten Besitz und auch den Konsum von Cannabis, stellt aber keinesfalls eine globale Freigabe dar. Es gelten strenge Auflagen und hohe Strafen drohen beim Verstoß. Das gilt besonders im Straßenverkehr. Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml ist bewusst niedrig angesetzt und soll verhindern, dass mit dem „Gras“ leichtfertig umgegangen wird. Da THC im Blut oft über Tage nachweisbar bleibt, ist dieser Grenzwert schnell erreicht. Wer sich also viel im Straßenverkehr bewegt, sollte generell auf Cannabis verzichten.

FAQ – Cannabis und Autofahren

Am 22. August 2024 wurde ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut festgelegt. Nach Meinung verschiedener Organisationen entspricht die neue Regelung im Vergleich etwa 0,5 Promille Alkohol im Blut. Damit gilt der alte Grenzwert von 1 ng/ml nicht mehr.

Die Geschwindigkeit, mit der das THC im Blut abgebaut wird, lässt sich nicht genau vorhersagen. Generell wird davon ausgegangen, dass das THC bei einmaligem Konsum etwa 24 Stunden nachweisbar bleibt. Generell gilt aber wie beim Alkohol: Das Auto im Zweifel lieber stehen lassen.

Bei einer Überschreitung des Grenzwerts werden hohe Strafen verhängt. Beim ersten Verstoß fallen 500 € Bußgeld, zwei Punkte im VZR und ein Monat Fahrverbot an. Bei erneuten Verstößen steigen das Bußgeld und die Länge des Fahrverbots. Noch höhere Strafen gelten beim Mischkonsum mit Alkohol.

fred-e1699603968281 Kiffen & Autofahren: Das gilt für Cannabis im Straßenverkehr

F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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