Das-aendert-sich-in-2025-fuer-Autofahrer Das ändert sich in 2025 für Autofahrer!
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Neues Jahr, neues Glück: Mit dem Jahreswechsel treten häufig neue Regelungen und Gesetze in Kraft. So ist es auch im Straßenverkehr. Es gibt einige Dinge, die Sie als Autofahrer in 2025 wissen sollten. Dies betrifft beispielsweise die Kosten für Kraftstoff und Zulassung, den Führerscheintausch und die Überprüfung von Wohnwägen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengetragen.

Änderungen für 2025 im Überblick

Es ändert sich einiges: Vom Führerscheintausch für alte Papierführerscheine, über Änderungen bei der Versicherung bis hin zur Einreisegenehmigung für Großbritannien: Wir klären über die wichtigsten Änderungen für das neue Jahr 2025 auf. In diesem Artikel befassen wir uns detailliert mit folgenden Punkten:

  • Führerscheintausch nach Geburtsjahr
  • CO2-Steuer
  • Typklassen von Fahrzeugen überarbeitet
  • THG Prämie ändert sich
  • Pkw-Abgasnorm Euro 6e
  • Neue Abgasnorm für Motorräder Euro 5+
  • Einsatz von E-Fahrzeugen als Gefahrguttransport
  • Prüfung von Gasanlagen in Wohnwägen
  • Führerscheinentzug bald in der ganzen EU
  • Einreisegenehmigung für GB notwendig
  • höhere Strafen bei Verkehrsverstößen in Italien

Pflicht zum Führerscheintausch

Die nächste Runde zum Austausch der alten Papierführerscheine läuft auf Hochtouren. Aktuell sind alle Jahrgänge ab Januar 1971 bis Dezember 1998 zum Umtausch gefordert. Die Kosten für den Tausch belaufen sich auf etwa 25 €. Außerdem wird ein biometrisches Passbild benötigt.

Die aktuelle Frist für die Papierführscheine läuft noch bis 19. Januar 2025. Wenn Sie davon betroffen sind und noch keinen Termin haben, sollten Sie sich schnellstmöglich einen beschaffen. Die neueren Führerscheine im Scheckkartenformat werden in den Folgejahren getauscht. Dies richtet sich dann nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Bei Nichteinhaltung der Frist gilt das alte Dokument nicht mehr. Der Verstoß wird dann als Fahren ohne Führerschein gewertet. In Deutschland kostet dies ein Verwarnungsgeld von 10 €. Im Ausland kann es höhere Strafen und weitere Konsequenzen nach sich ziehen.

Neue Preise für Kraftstoff, Versicherung und THG-Prämie

Kosten verändern sich immer im Wandel der Zeit. So steht es auch im Jahr 2025 mit der CO2-Steuer, THG-Quote und den Typ- und Regionalklassen der Versicherungen. Für einige Autofahrer hat das Nachteile, andere hingegen spüren keine Änderung oder kommen günstiger weg. Wir klären über die Änderungen im Detail auf.

CO2-Steuer steigt

Die Steuer auf den Ausstoß von CO2 steigt weiter. Seit dem 01. Januar 2025 wurde diese von 45 auf 55 € pro Tonne ausgestoßenes Kohlenstoffdioxid erhöht. Das wirkt sich auf alle Wirtschaftszweige aus, in denen CO2 anfällt. Für den Autofahrer bedeutet das: Benzin und Diesel werden im Durchschnitt etwa 3 Cent pro Liter mehr kosten.

Änderungen in den Typklassen und Regionalklassen

Es gab etliche Änderungen bei der Einstufung der Fahrzeuge in die Typ- und Regionalklassen. Die Typklasse richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der Größe. Die Regionalklasse hingegen hängt davon ab, in welcher Stadt oder welchem Landkreis das Fahrzeug zugelassen wird. Die meisten Fahrzeuge haben sich nur um maximal eine Klasse verändert. Das macht dann im Jahr wenige Euro aus.

Einige Autos jedoch mussten größere Änderungen hinnehmen. Beim Kia Niro EV zum Beispiel stieg die Teilkasko um 4 Klassen und die Haftpflicht beim Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro um 3 Klassen. Andere hingegen haben Glück, denn beim Hyundai Tucson 1.6 fiel die Teilkasko und Vollkasko um jeweils 3 Klassen.

Die Versicherung wird damit für etwa 7 Millionen Autofahrer teurer und für etwa 5 Millionen günstiger. Der Rest hingegen spürt keine Änderung. Wenn Sie die neuen Typ- und Regionalklassen Ihres Fahrzeugs und Wohnorts wissen möchten, finden Sie dafür verschiedene Tabellen im Internet. Einige Versicherungen stellen auch übersichtliche Suchmasken zum Ermitteln der Typklassen bereit.

THG-Prämie schwankt

Die Treibhausgas-Prämier (Kurz THG-Prämie) erhalten Besitzer einer E-Autos. Ihnen wird mit einem Zertifikat bescheinigt, dass sie Emissionen einsparen. Dieses Zertifikat können Sie dann an Unternehmen verkaufen, die mehr CO2-Ausstoß produzieren. Je nach Anbieter und Fahrzeug liegt die THG-Prämie 2025 zwischen 60 € und 370 €. Die Beantragung muss bis 31. Oktober erfolgen.

Neuerungen bei der Zulassung

Beim Thema Zulassung und Normung gibt es ebenfalls ein paar Änderungen. Diese betreffen die Abgasnormen für neu zugelassene Fahrzeuge und die Zulassung von reinen Elektrofahrzeugen als Gefahrguttransporter.

Abgasnorm Euro 6e Pflicht für PKW

Bereits seit September 2024 müssen neu zugelassene Fahrzeuge über die Abgasnorm Euro 6e verfügen. Für den Autofahrer selbst hat dies keine Auswirkungen, denn die Euro 6e bringt keine neuen Grenzwerte. Sie stellt die Autobauer aber vor größere Herausforderungen bezüglich der Abgaswerte im Alltag.

Die neue Abgasnorm Euro 6e gilt als Zwischenstufe auf dem Weg zur nächsten Norm Euro 7. Diese wird voraussichtlich für Typgenehmigungen ab November 2026 in Kraft treten und gilt dann flächendeckend für Zulassungen ab 2027.

Neue Motorrad Abgasnorm Euro 5+

Bei den Zweirädern gibt es ebenfalls eine neue Norm. Die Euro 5+ gilt ab 01. Januar 2025 und ist vergleichbar mit der Euro 6e für die Pkw. Auch hier bringt die neue Norm keine neuen Grenzwerte, sondern stellt die Hersteller vor neue Herausforderungen bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte im Alltag.

E-Fahrzeuge als Gefahrguttransport zugelassen

Bisher durften E-Autos und LKW mit Elektro- und Wasserstoffantrieb nicht für den Transport brennbarer Flüssigkeiten eingesetzt werden. Dies ist nun aufgehoben. Ab Januar 2025 dürfen diese Fahrzeuge nun auch für den Transport in der Fahrzeugkategorie FL eingesetzt werden.

Welche Neuerungen gibt es 2025 bei der Überprüfung des Fahrzeugs?

Generell gilt: Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen zur HU und AU. Je nach Prüforganisation können geringfügig höhere Gebühren anfallen als in den letzten Jahren. Eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung kostet 2025 durchschnittlich zwischen 150 und 160 €. Für Pkw-Fahrer ändert sich 2025 nichts, lediglich für Besitzer von Wohnmobilen.

Wohnwägen: Prüfung der Gasanlage von vorgeschrieben

In 2025 tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die eine Überprüfung der Gasanlage vorschreibt. Wohnwägen, die mit Flüssiggasanlagen ausgestattet sind, müssen bis spätestens 19. Juni 2025 eine Erstprüfung vornehmen lassen. Die Wiederholungsprüfung erfolgt dann alle zwei Jahre. Die Kosten belaufen sich auf 40 bis 80 €, je nach Fahrzeug und Prüforganisation.

Achtung: Die Gasanlagenprüfung hat nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun und wird hier auch nicht mit vorgenommen. Es handelt sich um eine einzelne Prüfung. Falls der Termin für Ihre HU und die Gasprüfung zusammenfallen oder Sie beides wünschen, können Sie beim Sachverständigen anfragen: Möglicherweise kann er beide Prüfungen nacheinander durchführen.

Bei Nichteinhaltung der Prüffrist gelten ähnliche Strafen wie beim Überziehen der Hauptuntersuchung. Es werden Bußgelder erhoben in Höhe von:

  • 15 €, wenn die Frist um mehr als 2 Monate überzogen wird
  • 25 € bei Überschreitung um mehr als 4 Monate
  • 60 € bei Überschreitung um mehr als 8 Monate

Internationale Neuerungen

Nicht nur Deutschland aktualisiert regelmäßig Gesetze, auch andere Länder passen ihre Straßenverkehrsordnungen an. Die EU arbeitet an einem grenzübergreifenden Fahrverbot und in Großbritannien gibt es eine gravierende Änderung ab April. In Italien werden ab sofort höhere Bußgelder für bestimmte Verstöße fällig.

EU-Fahrverbot soll kommen

Die EU arbeitet seit geraumer Zeit an einer Lösung, mit der ein Fahrverbot in einem Mitgliedsstaat der EU auch in den anderen Ländern gelten soll. Aktuell gilt der Führerscheinentzug beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit nur in dem Land, in dem die Strafe verhängt wird.

Gesetzentwürfe liegen vor und die organisatorische Umsetzung wird derzeit diskutiert, ein Datum gibt es derzeit jedoch noch nicht. Ziel der Kommission ist aber, das Gesetz noch in 2025 zu verabschieden und eventuell auch in Kraft treten zu lassen.

Einreise nach Großbritannien nur mit Genehmigung

Wer in das Vereinigte Königreich mit dem Auto oder Wohnwagen einreisen möchte, darf das ab dem 02. April 2025 nur noch auf Antrag. Sie müssen vorab einen Antrag online stellen, der einige Daten bezüglich Ihrer Person und der Reise erfasst. Nach Antragstellung und Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 10 GBP (etwa 12 €) dürfen Sie dann Ihre Reise antreten.

Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen in Italien

Wer häufig in Italien fährt, weiß um das italienische Verkehrsrecht und die ohnehin schon hohen Strafen im Vergleich mit dem deutschen Bußgeldkatalog. Durch die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) steigen diese nun in einigen Bereichen noch weiter an. In Verbindung mit dem geplanten EU-Fahrverbot könnte der nächste Urlaub doppelt teuer werden.

Besonders bei Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit, Überfahren von roten Ampeln und Handy am Steuer fallen hohe Bußgelder an. Auch eine Fahrt unter Alkohol und Drogen führt künftig zu noch drastischeren Geldstrafen. Achten Sie daher strikt auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, wenn Sie in Italien unterwegs sind.

Neuerungen in 2025: Fristen einhalten, sonst drohen Bußgelder!

Besitzen Sie noch einen alten Papierführerschein, fahren Sie einen Wohnwagen oder möchten Sie im Sommer nach Großbritannien reisen? Dann warten Sie nicht zu lange und organisieren Sie die erforderlichen Schritte. Bei der Überschreitung von Fristen fallen Bußgelder oder weitere Schwierigkeiten an. Sparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten, indem Sie gut vorbereitet ins neue Kalenderjahr starten. In diesem Sinne wünschen wir allzeit gute Fahrt und ein erfolgreiches Jahr 2025!

FAQ – Neuerungen für Autofahrer in 2025

Die Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen steigen. Das spüren viele Halter auch bei der Versicherung durch Preissteigerungen von 10 % und mehr. Zusätzlich wurden die Typklassen und Regionalklassen überarbeitet. Wenn Ihr Fahrzeug zur Steigerung der Versicherungsbeiträge auch in der Typklasse nach oben gestuft wurde, steigt der Beitrag für Ihre Versicherung deutlich.

Für die Fahrer von PKW und Motorrädern gelten unveränderte Regeln. Eine Neuerung gibt es lediglich für Besitzer von Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen. Diese Anlagen müssen spätestens ab dem 19. Juni 2025 einer Erstprüfung unterzogen werden und anschließend alle zwei Jahre. Sie können die Prüfung von den meisten Sachverständigen wie Tüv, Dekra, GTÜ und KÜS durchführen lassen.

Ab dem 01. Januar 2025 ist der Preis für den Ausstoß von CO2 gestiegen. Das spüren Autofahrer an der Tankstelle. Die Kosten für Diesel und Benzin sind im Durchschnitt um etwa 3 Cent pro Liter gestiegen.

fred-e1699603968281 Das ändert sich in 2025 für Autofahrer!

F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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