Das Auto ist für die meisten Menschen sowohl beruflich als auch in der Freizeit unverzichtbar. Eine Kfz-Versicherung ist dabei von zentraler Bedeutung und bietet einen zuverlässigen Schutz im Schadensfall. Aber welche Autoteile sind durch eine Teil- oder Vollkasko überhaupt versichert und gibt es Sonderregelungen für spezielles Fahrzeugzubehör? Die folgenden Erklärungen beantworten Ihnen diese wichtigen Fragen und beinhalten ergänzende Tipps rund um das Thema Kfz-Versicherung.
Diese Autoteile sind in der Versicherung inbegriffen
Einleitend gilt es darauf hinzuweisen, dass gesetzlich nur eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Für Autofahrer empfiehlt sich aber auf jeden Fall der ergänzende Abschluss einer Kaskoversicherung. Selbst kleine Schäden können einen enormen Kostenaufwand bedeuten, was die Wichtigkeit einer entsprechenden Police unterstreicht. Abhängig von der ausgewählten Versicherung sind unterschiedliche Schäden versichert. Der Teilkaskoschutz umfasst unter anderem Schäden an der Verkabelung durch Marder oder einen Kurzschluss. Die Vollkasko bietet einen weitreichenderen Schutz und versichert auch Schäden durch Vandalismus. Grundsätzlich sind aber nur die Kfz-Teile abgedeckt, die bereits werksseitig vom Hersteller verbaut wurden. Dazu zählen unter anderem das Antiblockiersystem, der Fahrtenschreiber und die Schneeketten. Auch Bestandteile des Innenbereichs wie die Cockpit-Verkleidung, die Fußmatten und die Alarmanlage sind in der Regel mitversichert. Abschlepp- und Anhängervorrichtungen sowie die Gas-Anlage sind ebenfalls in einer Kfz-Versicherung inbegriffen. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass jeder Versicherer individuelle Konditionen anbietet. So unterscheidet sich der Leistungsumfang nicht nur zwischen Teil- und Vollkasko, sondern auch zwischen den einzelnen Anbietern. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Kfz-Versicherer, mit dem Sie ein optimal passendes Angebot finden können.
Diese Sonderregelungen müssen beachtet werden
Von den Radkappen bis hin zu den Glühlampen bieten Kfz-Versicherungen einen umfassenden Schutz. Für nachträglich eingebaute Komponenten gelten aber bestimmte Sonderregeln. So müssen Sie jegliche Veränderung am Fahrzeug der Versicherung mitteilen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. In Einzelfällen kann eine solche Modifikation mit einem erhöhten Versicherungsbeitrag einhergehen. Im Idealfall informieren Sie sich noch vor der Umrüstung, ob die geplanten Veränderungen kostenlos mitversichert werden oder nicht. Zu den zuschlagspflichtigen Komponenten können zum Beispiel nachträglich eingebaute Unterhaltungssysteme und Scheiben aus Panzerglas zählen. Falls es zu einem Schaden kommt, erhalten Sie im Normalfall den Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Kfz-Teile. Alle nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden Gegenstände sind hingegen von der Versicherung ausgeschlossen. Mögliche Beispiele sind im Auto gelagerte Wertgegenstände wie Notebooks, Smartphones oder Geld. Ein ganzheitlicher Überblick über den Leistungsumfang einer Kfz-Versicherung dient Ihnen als sinnvolle Orientierung.
Abschließendes Fazit zum Umfang einer Kfz-Versicherung
Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass eine Kfz-Versicherung eine Vielzahl von Autoteilen abdeckt. Wer alle aufgeführten Hinweise wie die Meldung nachträglicher Umbauten berücksichtigt, profitiert von einem optimalen Schutz. Die folgende Liste beinhaltet alle wichtigen Aspekte der Kfz-Versicherung:
- grundsätzlich sind alle werksseitig verbauten Teile versichert
- die Vollkasko bietet ergänzenden Schutz bei Unfallschäden und Vandalismus
- nachträgliche Veränderungen müssen dem Versicherer mitgeteilt werden
- nicht fest verbaute Wertgegenstände und loses Zubehör ist in der Regel nicht versichert