Ziel von Politik und Wirtschaft ist der Weggang vom Verbrennungsmotor und der Umstieg zum umweltfreundlichen E-Fahrzeug. Dies erfolgt Schritt für Schritt über Kaufförderungen und andere Vergünstigungen, da das Elektroauto generell teurer ist. In unserem Ratgeber erläutern wir die Höhe der E-Auto-Prämie und die gesetzlichen Anforderungen an das Auto, damit Sie die Prämie abgreifen können.

Titelbild-E-Auto-Umweltpraemie Wissenswertes zur E-Auto Umweltprämie
©Foto: AndreyPopov

E-Autos als neuer Standard

Die Elektromobilität läutet ein neues Zeitalter des Autos ein. Der elektrische Antrieb ist zuverlässig, leise und produziert während der Fahrt keine Schadstoffe. Damit wirkt die Autoindustrie der steigenden Schadstoffbelastung in der Umwelt entgegen. Mit einem hohen Anteil an E-Autos in den Städten werden die Werte langfristig sinken.

Weitere Privilegien wie Steuervorteile bei der KFZ-Steuer und kostenlose oder vergünstigte Parkplätze in Innenstädten regen zum Kaufen eines E-Autos an. Auch beim TÜV wird das E-Auto dank ausbleibender Abgasuntersuchung bevorzugt, denn hier fallen Verbrenner durch, die sonst noch in gutem Zustand sind.

Problematisch sind höhere Preise im Vergleich zum Benziner oder Diesel. Diesem Nachteil wirkt die Regierung mit einer Förderung entgegen. Egal ob reines Elektroauto oder PlugIn Hybrid: Beim Kauf profitieren Sie von einem staatlichen Zuschuss.

Für wen eignet sich ein E-Auto?

Der elektrische Antrieb ist perfekt für den Stadtverkehr geeignet. Er bringt aus dem Stand eine hohe Leistung und produziert an der Ampel weder Geräusche noch Schadstoffe. Auch Pendler mit kurzen und mittleren Strecken können vom elektrischen Auto profitiere. Prüfen Sie vor dem Kauf die Angaben zur Reichweite des Autos beim Hersteller und rechnen Sie eine ordentliche Reserve ein.

Bedingt geeignet ist das elektrische Auto für Langstreckenfahrer. Die Reichweite der meisten elektrischen Autos beträgt zwischen 200 und 400 km unter günstigen Bedingungen. Im Winter sinken diese Werte jedoch stark, sodass die realistische Reichweite nur halb so hoch ist. Berufspendler mit besonders weiten Strecken oder Monteure überschreiten diese Grenze jedoch mehrfach in der Woche. In diesem Fall sollten Sie individuell prüfen, ob sich das E-Auto lohnt.

Ungeeignet ist das elektrische Auto für Urlaubsfahrten oder lange Familienheimfahrten. Diese sind ost länger als die Reichweite des Autos. Hier müssten Sie dann, besonders im Winter, Pausen zum Laden einlegen. Eine Ladepause beträgt bei neueren Autos dank Schnellladestationen nur noch 30 bis 60 Minuten.

Elektroauto Förderung – Überblick

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte in einer kurzen Zusammenfassung:

  • Die Innovationsprämie fördert den Kauf von neuen oder jungen gebrauchten Elektroautos und PlugIn Hybriden bis zu einem Kaufpreis von 65.000 €.
  • Die maximale Fördersumme richtet sich nach dem Wert des Autos und nach dem Antrieb.
  • Den Zuschuss erhalten Privatpersonen und Gewerbetreibende bei Kauf oder Leasing eines E-Autos.
  • Die Beantragung erfolgt online beim BAFA.
  • Bis Ende 2020 profitieren Sie zusätzlich von der reduzierten Mehrwertsteuer und sparen somit noch mehr Geld.
  • Die Maßnahme ist vorerst bis Ende 2021 befristet.

Lesen sie unseren kompletten Ratgeber für detailliertere Informationen über die Möglichkeiten und die Förderhöhe der neuen Innovationsprämie. In den folgenden Abschnitten erklären wir, welche Autos gefördert werden und wie hoch der Zuschuss ausfällt.

Die neue E-Auto Förderung

Ein allgemeines Zuschusspaket für E-Autos wurde bereits verabschiedet und ist befristet bis 2025. Der Eigenanteil der Käufer von Elektroautos sinkt und soll mehr Autofahrer zum Kauf eines E-Autos anregen. Hintergrund ist die Erfüllung von EU-Klimazielen, wodurch Deutschland mehr Elektroautos benötigt.

Die Regierung hat diesen Zuschuss ab dem 03.06.2020 mit der Innovationsprämie aufgestockt. Diese erhöht die Gesamtsumme der Förderung und damit die Ersparnis für den Verbraucher. Die Dauer der Innovationsprämie ist vorerst bis Ende 2021 befristet und wird sogar rückwirkend gezahlt. Für die Abwicklung ist das BAFA zuständig, nicht die KFW-Bank.

Förderhöhe für Elektroautos ab 03.06.2020

Die maximale Förderung hängt von zwei Faktoren ab: dem Kaufpreis und dem Antrieb. Ein reines E-Auto erhält bei der Innovationsprämie eine höhere Förderung als ein PlugIn Hybrid. Die Abstufung erfolgt folgendermaßen:

  • reines Elektroauto bis 40.000 €: Maximale Förderung 9000 €, davon 6000 € vom Bund und 3000 € vom Hersteller
  • reines Elektroauto ab 40.000 € bis 65.000 €: Maximale Förderung 7500 €, davon 5000 € vom Bund und 2500 € vom Hersteller
  • Plug-in Hybrid bis 40.000 €: Maximale Förderung 6750 €, davon 4500 € vom Bund und 2250 € vom Hersteller
  • Plug-in Hybrid ab 40.000 € bis 65.000 €: Maximale Förderung 5625 €, davon 3750 € vom Bund und 1875 € vom Hersteller

Durch maximale Kosten von 65.000 € umfasst die Innovationsprämie die meisten E-Autos der Hersteller für den Mittelstand. Die prozentuale Ersparnis beträgt je nach Wert des Autos 15 bis 35 %. Am Beispiel eines VW e-Golf mit einem Preis von 32.000 € sparen Sie mit der maximalen Förderhöhe von 9.000 € knapp 28 %.

Antragsberechtigung

Die Förderprogramme sollen überwiegend die Anschaffung von E-Autos niedriger und mittlerer Preisklassen fördern. Die Innovationsprämie gilt daher für Elektroautos und PlugIn Hybride bis zu einem Listenpreis von maximal 65.000 €. Die Prämie erleichtert Personen mit niedrigem und durchschnittlichem Verdienst den Kauf eines elektrischen Autos.

Antragsberechtigt sind alle zukünftigen Elektroautofahrer. Das gilt gleichermaßen für private und gewerbetreibende Personen und Gesellschaften. Voraussetzung ist lediglich der Kauf eines förderfähigen Autos. Die Innovationsprämie kann beantragt werden durch:

  • Privatpersonen
  • kleine und große Unternehmen
  • Vereine
  • Körperschaften
  • Stiftungen

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Grundsätzlich werden alle Elektroautos und Plug-In-Hybride gefördert, deren Listenpreis maximal 65.000 € beträgt. Hybride ohne Plug-In sind keine förderfähigen Elektrofahrzeuge und erhalten damit keine Kaufprämie.

Die Förderliste des zuständigen BAFA gibt Aufschluss darüber, welche E-Autos genau der Förderung unterliegen. Diese Liste wird dauerhaft aktualisiert. Taucht das Auto in dieser Liste auf, erhalten Sie beim Kauf die Innovationsprämie.

Förderung für E-Scooter

Die in Städten beliebten E-Scooter sind zwar Elektrofahrzeuge, aber keine Autos im Sinne der Innovationsprämie. Bund und Länder fördern diese bisher nicht einheitlich. Es gibt auch keine umfassenden Förderungen.

Die Bundesländer und Kommunen haben aber teilweise eigene Förderprogramme und fördern die Anschaffung von E-Scootern auf Antrag. Besonders Großstädte setzen vermehrt auf die E-Scooter, um die Autos auf den Straßen zu reduzieren. Die Internetseiten der Städte und Kommunen geben Aufschluss über mögliche Förderprogramme.

Förderung für gebrauchte E-Autos

Die Förderungsmöglichkeiten gelten auch für junge gebrauchte Autos mit elektrischem Antrieb. Hierbei gibt es ein paar Bedingungen:

  • EZ ab 04.11.2019
  • max. 15.000 km
  • Alter höchstens 12 Monate
  • Kaufpreis max. 80 % des Neupreises

Die Förderung für gebrauchte Autos beträgt höchstens 7500 € für reine E-Autos und 5625 € für Plug-In Hybride. Sie entspricht damit der niedrigeren Kategorie und ist grundsätzlich etwas geringer als beim neuen Auto. Aufgrund der oben genannten Bedingungen gilt die Förderung für viele Vorführwagen und Werkstattersatzwagen. Sprechen Sie einfach die Werkstätten und Autohäuser in Ihrer Region an!

Zusätzliche Ersparnis durch gesenkte Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer bis Ende 2020 gesenkt. Im Falle eines Autos fallen somit nur 16 statt 19 % MwSt an. Im Falle eines e-Golf mit einem Preis von 32.000 € beträgt die Ersparnis durch die gesenkte Mehrwertsteuer etwa 800 €. Zusammen mit der Prämie von 9.000 € sparen Sie fast 10.000 € beim Kauf des Autos.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich online. Der Schriftweg ist ausgeschlossen. Der Antrag wird über ein Online-Antragsformular beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA eingereicht. Das BAFA erstellt und aktualisiert auch dauerhaft die Liste mit den förderfähigen E-Autos. Diese Liste ist über die Internetseite des BAFA einsehbar.

Die Dauer bis zur Auszahlung der Förderung variiert und hängt überwiegend von der Anzahl der eingegangenen Anträge ab. Durchschnittlich müssen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit rechnen.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

Das BAFA benötigt zur Bearbeitung des Antrags Nachweise zum Auto und zum Fahrzeughalter. Diese Nachweise sind nötig, damit die Förderung nur an berechtigte Personen ausgezahlt wird.

Zusammengefasst benötigen Sie also folgende Nachweise zum Beantragen der Förderung:

  • Rechnungskopie
  • Listung des Umweltbonus vom Hersteller auf der Rechnung
  • Zulassungsnachweis auf den Antragsteller

Sonderfall Leasing

Grundsätzlich kann die Förderung auch für ein E-Auto beantragt werden, welches per Leasing erworben wird. Hier gelten allerdings andere Bedingungen, da es rechtliche Unterschiede zwischen Kauf und Leasing gibt.

Beim Leasing eines E-Autos benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • verbindliche Bestellung auf den Antragsteller
  • Leasingvertrag
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

Eine weitere Besonderheit beim Leasen des E-Autos ist, dass der Käufer mit dem Herstelleranteil der Förderung in Vorleistung gehen muss. Dieser Teil wird dann später gemeinsam mit dem staatlichen Zuschuss erstattet.

Beispielrechungen – Ersparnis E-Auto 2020

Die E-Auto-Förderung kann Ihnen viel Geld sparen, besonders in Kombination mit der gesenkten Mehrwertsteuer. Hier zeigen wir in ein paar Beispielrechnungen, welche Vorteile die E-Auto Prämie bringt.

Neuwagen – VW e-up

  • Bruttopreis inkl 19 % MwSt.: 22.420 €
  • Listenpreis netto: 18.800 €
  • Bruttopreis inkl. 16 % MwSt.: 21.830 €
  • Förderung 9000 €
  • Bruttopreis inkl. Nachlass: 12.830 €
  • Ersparnis: 9590 €

Neuwagen – Opel Ampera Ultimate

  • Bruttopreis inkl 19 % MwSt.: 48.000 €
  • Listenpreis netto: 40.330 €
  • Bruttopreis inkl. 16 % MwSt.: 46.790 €
  • Förderung 7500 €
  • Bruttopreis inkl. Nachlass: 39.290 €
  • Ersparnis 8710 €

Junger Gerauchter – VW e-Golf

  • Bruttopreis inkl 19 % MwSt.: 24.000 €
  • Listenpreis netto: 20.170 €
  • Bruttopreis inkl. 16 % MwSt.: 23.400 €
  • Förderung 7500 €
  • Bruttopreis inkl. Nachlass: 15.900 €
  • Ersparnis 8100 €

E-Auto kaufen – 2020 so günstig wie nie zuvor

Sie denken schon länger an die Anschaffung eines neuen Autos? Dann nutzen Sie die aufgestockte Förderung für E-Autos und sparen Sie dank gesenkter Mehrwertsteuer doppelt! Unser Ratgeber erläutert die Details zur Förderung und die Bedingungen, wenn Sie ein neues oder gebrauchtes E-Auto kaufen wollen.

fred-e1699603968281 Wissenswertes zur E-Auto Umweltprämie

F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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