Bild-1-1024x445 Autoteile ersetzen – Tipps und Hinweise zur Rechtslage
Autoteile ersetzen – Tipps und Hinweise zur Rechtslage
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Wer sein Auto günstig reparieren lassen möchte, schaut sich oft im Internet nach gebrauchten Autoteilen von Privatpersonen um. Wenn aber die nötigen Fachkenntnisse fehlen, sollte lieber bei einem Online-Händler nach dem Ersatzteil gesucht und auf einen Privatkauf komplett verzichtet werden. Risikominimierung sollte hierbei natürlich nicht vernachlässigt werden.

Je nach Ersatzteil kann es sein, dass der Einbau etwas knifflig ist und dieser von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden sollte. Besonders in freien Werkstätten ist das Mitbringen von gebrauchten Ersatzteilen meist kein Problem, sodass problemlos auf die kostengünstige Variante zurückgegriffen kann. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Dienstleister dann wahrscheinlich einen höheren Stundenlohn berechnen werden, da die Werkstatt am Verkauf der Ersatzteile ja schließlich auch verdient und diese Einnahmequelle damit wegfällt.

Ebenfalls gilt zu beachten, dass die Werkstatt nicht für mangelhaftes Material, sondern nur für Einbaufehler haftbar gemacht werden kann.

Vorsicht! Gebraucht kaufen lohnt nicht immer

Der Kauf eines günstigen Ersatzteils ist noch lange keine Versicherung dafür, dass auch wirklich Geld eingespart wird. Was ist, wenn nach dem Einbau festgestellt wird, dass das erworbene Ersatzteil nicht funktionstüchtig ist? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht zusätzliche Kosten für die erneute Suche nach einem neuen Ersatzteil und für den wiederholten Ausbau des defekten Teils. Zusätzlich will das neue Teil nun ja auch wieder eingebaut werden.

Ein weiteres Problem ist natürlich, dass es nun wesentlich länger dauert, bis das defekte Auto wieder fahrbereit ist. Damit alles möglichst schnell geht, muss erst einmal der Käufer für alle Kosten aufkommen. Danach kann er das defekte Teil beim Online-Händler reklamieren und muss darauf hoffen, dass er die aktuelle Gesetzeslage kennt, denn sonst kann dies einen langen Streit bedeuten. Dabei sagt der Gesetzgeber ganz klar, dass der Online-Händler auch für die Ein- und Ausbaukosten aufkommen muss.

Das Gesetz soll den Käufer schützen

Der Gesetzgeber bezieht klar Stellung: Wenn online ein Ersatzteil gekauft wird und dieses in einer Fachwerkstatt ordnungsgemäß eingebaut wird, hat der gewerbliche Händler auch eine Gewährleistungspflicht. Dies bedeutet in diesem Fall eben auch, dass er für die verursachten Ein- und Ausbaukosten ebenfalls aufkommen muss. Früher musste der Händler lediglich ein neues Ersatzteil versenden. Bereits seit dem Jahr 2011 wurde dieses Gesetz aber geändert. Leider versuchen sich einige Online-Händler immer noch auf das alte Gesetz zu berufen und täuschen damit gutgläubige Käufer.

Das bedeutet leider für den Kunden, dass die Geltendmachung von Forderungen ein langwieriger Vorgang werden kann und oft auch ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Das Problem der Händler ist nämlich, dass in der Kalkulation der Preise solche Kosten oft nicht ausreichend berücksichtig werden. Nur so können die Verkäufer dem starken Wettbewerbsdruck standhalten und den günstigsten Preis bieten.

Was passiert, wenn das Ersatzteil nach 6 Monaten nicht mehr funktioniert?

Sobald das Ersatzteil zugestellt wurde beginnt für den Händler die Gewährleistungspflicht, die zwei Jahre andauert. Sollte es während dieser Zeit zu einem Mangel kommen, muss der Händler für die Kosten aufkommen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn das Ersatzteil ordnungsgemäß eingebaut wurde und es sich nicht um üblichen Verschleiß handelt. Zu beachten gilt aber, dass der Zeitpunkt des Einbaus keine Rolle spielt. Wird das Ersatzteil also erst nach zwei Jahren eingebaut, muss der Händler für einen Mangel nicht mehr aufkommen.

Auch wenn es immer wieder Händler gibt, die versuchen über die AGBs die Gewährleistungspflicht zu verkürzen, kann man dies als Privatperson beim Neukauf von Waren einfach ignorieren. Bei einem gebrauchten Ersatzteil ist es allerdings etwas anders. Hier gilt die Gewährleistungspflicht von einem Jahr, wenn der Händler dies in seinem Angebot vermerkt.

Hier sollte der Käufer also immer auf sein Recht bestehen und notfalls einen Anwalt zu Rate ziehen. Es spielt nämlich keine Rolle ob das Ersatzteil in einem Online-Handel oder bei dem Kfz-Händler um die Ecke gekauft wurde. Wer allerdings auf Nummer sicher gehen möchte, der lässt das Ersatzteil direkt von der Kfz-Werkstatt bestellen, die das Ersatzteil auch einbaut.

Welche Teile sollten besser neu gekauft werden?

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Es gibt defintiv Ersatzteile, die man zwingend neu beschaffen sollte
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Es gibt einige Ersatzteile, die besser als Neuware gekauft werden sollten. Hier handelt es sich zum Beispiel um sicherheitsrelevante Teile. Aber auch bei einem defekten Motor sollte sich der Autobesitzer genau überlegen, ob es Sinn ergibt diesen bzw. Teile davon gebraucht zu erwerben. Ohne absolute Fachkenntnis ist die Voraussetzung dafür, wenn solche Teile gebraucht erworben werden.

Wurde beispielsweise ein gebrauchter Motor immer bis zum Außersten ausgereizt oder hat ihn die nette Dame von gegenüber nur zum Einkaufen genutzt? Es ist schwierig den Zustand von gebrauchten Teilen zu beurteilen.

Etwas weniger bedeutsame Teile wie eine Türverkleidung, eine Mittelkonsole oder eine Hutablage können hingegen in der Regel auch sorglos gebraucht erworben werden.

Gebrauchte Ersatzteil vom Schrottplatz

Es kann sich auch durchaus lohnen, einmal auf dem Schrottplatz nach einem gebrauchten Ersatzteil umzuschauen. Meist findet der Verbraucher hier für jeden Wagentyp das richtige Teil. Der Schrotthändler ist dazu verpflichtet, Ware ohne Schäden zu verkaufen, die das Bauteil komplett unbrauchbar machen würden. So kommt auch er an einer Gewährleistung nicht vorbei. Die reduziert das Risiko, als Kunde auf defekter Ware sitzenzubleiben.

Es lohnt sich aber sicherlich im Internet zu recherchieren, wie andere Kunden mit dem Schrottplatz zufrieden waren. Waren die gebrauchten Ersatzteile in Ordnung? Gab es Probleme beim Umtausch von fehlerhafter Ware?

Wer die erworbenen Teile selbst einbauen möchte, aber nicht über das entsprechende Werkzeug verfügt, der sollte sich einmal nach einer Mietwerkstatt umschauen. Hier wird nicht nur eine Hebebühne, sondern ebenfalls passendes Werkzeug zur Verfügung gestellt.

Worauf beim Kauf im Internet geachtet werden sollte

Wichtig ist auch beim Kauf von Ersatzteilen, dass auf Qualität geachtet wird. Meist kann sich auf eine vernünftige Qualität leider nur dann verlassen werden, wenn auch auf Ersatzteile in Erstausrüsterqualität oder Markenteile gesetzt wird.

Werden Billigteile gekauft kann dies nachträglich weiteren Ärger und Kosten verursachen. Beim Kauf im Internet sollte ebenfalls darauf geachtet wird, dass keine gefälschte Ware gekauft wird. Leider ist dies vom Laien oft überhaupt nicht feststellbar. Wird das Ersatzteil sofort über die Werkstatt bestellt kann davon ausgegangen werden, dass der Kfz-Meister auch genau weiß welches Teil er wo bestellt. Denn schließlich setzt dieser bei Reklamationen seinen Ruf aufs Spiel.

Wurde bereits ein Ersatzteil über das Internet bestellt und möchte aber nun doch lieber die Werkstatt die Bestellung übernehmen lassen, so kann der Käufer das erworbene Ersatzteil innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden.

Weitere Vorteile einer Kfz-Werkstatt

Wer das Ersatzteil über die Werkstatt bestellen und auch einbauen lässt kann darauf bauen, dass diese auch die volle Verantwortung dafür übernimmt. Dies gilt für das Ersatzteil ebenso wie auch für den Einbau. Sollte es also zu einem Defekt kommen, kümmert sich die Werkstatt um die Beschaffung des neuen Ersatzteils und kommt auch für die kompletten Kosten auf.

Als Verbraucher werden so nicht nur Zeit und Nerven gespart, sondern meist auch Geld. Der Onlinekauf von einem Ersatzteil lohnt sich eigentlich nur dann, wenn dieses auch selbst eingebaut werden kann. In diesem Fall kann viel Geld gespart werden und es lohnt sich im Internet nach günstigen Ersatzteilen zu suchen.

Fazit

Egal für welchen Weg man sich als Käufer entscheidet, bei einem Defekt sollte dieser immer auf sein Recht bestehen und sich nicht durch den Händler oder fadenscheinige AGBs verunsichern lassen. Ist nun doch der Fall eintreten dass ein defektes Ersatzteil gekauft wurde, gibt es hierfür gesetzliche Regelungen die genau bestimmen, was für Rechte der Käufer hat. Notfalls muss ein Anwalt hinzugezogen werden der das Recht des Käufers am Ende dann einklagen kann.

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