Mit-solchen-Maengeln-fallen-sie-durch-die-HU-beim-Auto HU des Autos fällig? So fallen Sie beim TÜV nicht durch!
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Bei der Hauptuntersuchung nimmt der Sachverständige das Auto genau unter die Lupe. Er achtet dabei nicht nur auf Reifen und Bremsen, sondern auch auf viele andere Details. Schon ein Riss im Armaturenbrett beispielsweise kann zum Nichtbestehen der HU führen. Wir verraten in diesem Ratgeber, worauf beim Tüv geachtet wird und was Sie vorab checken sollten.

Pflichttermin: Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist die Überprüfung des Fahrzeugs auf einen ordnungsgemäßen Zustand. Hierbei wird untersucht, ob das Fahrzeug alle Kriterien zur Fahrt auf deutschen Straßen erfüllt. Dabei werden besonders sicherheitsrelevante Merkmale und Umweltaspekte geprüft.

Alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge müssen in vorgeschriebenen Abständen zur HU. Der Ablauf der Prüfung und die Preise unterscheiden sich je nach Fahrzeug. Ausnahmen gibt es für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Wo kann ich eine Kfz Hauptuntersuchung durchführen lassen?

Eine HU für das Auto können Sie an den anerkannten Prüfstellen durchführen lassen. Dazu zählen insbesondere:

  • Tüv (Technischer Überwachungsverein)
  • Dekra
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger)

Was wird bei der HU geprüft?

Bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs werden verschiedene Bauteile und Funktionen untersucht. Die Prüfung umfasst die Grundfunktionen des Fahrzeugs, sicherheitsrelevante Komponenten und die Umwelt betreffende Faktoren. Ein besonderes Augenmerk legt der Prüfer auf:

  • Funktionalität
  • Beleuchtung
  • Reifen und Bremsen
  • Fahrwerk
  • Karosserie
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Abgasanlage (in Form der Abgasuntersuchung)

Wie erfahre ich das Ergebnis der HU?

Der Prüfer vermerkt im Prüfbericht, ob und welche Mängel festgestellt wurden. Dabei wird unterschieden in:

  • keine Mängel – Plakette wird erteilt
  • geringe Mängel (GM) – Plakette wird erteilt
  • erhebliche Mängel (EM) – keine Plakette

Geringe Mängel sind kleine Fehler und werden im Bericht vermerkt, führen aber nicht zu Konsequenzen. Sie erhalten die Prüfplakette, sollten die Fehler aber trotzdem umgehend beseitigen, da sie potentielle Gefahren darstellen. Treten erhebliche Mängel auf, fällt das Fahrzeug durch die Prüfung und erhält keine Plakette.

Beim Nichtbestehen der HU entnehmen Sie dem Prüfbericht, welche erheblichen Mängel vorliegen. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Fehler zu beseitigen und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat. Die Nachprüfung ist mit deutlich geringeren Kosten verbunden als die HU selbst, da nur die Mängel untersucht werden. Es wird keine neue HU durchgeführt.

Welche Mängel gelten als gravierend und führen zum Nichtbestehen der HU?

Es gibt recht genaue Vorgaben, welche Mängel im Bericht vermerkt werden und welche zum Nichtbestehen der Prüfung führen. In den folgenden Abschnitten gehen wir auf die Bauteile ein, die besonders relevant sind. Fehlfunktionen oder Schäden an diesen Teilen bringen gelten meist als erhebliche Mängel, die Ihnen mit Sicherheit ein „Nicht bestanden“ einbringen.

Licht und andere Signale

Fehler an der Beleuchtungsanlage oder anderen Signalanlagen des Autos führen immer zum erheblichen Mangel (EM). Diese sind sicherheitsrelevant und müssen immer funktionieren. Dazu zählen insbesondere:

Reifen und Bremsen

Die Reifen und Bremslage zählen zu den relevantesten Komponenten in Sicherheitsfragen. Probleme mit Reifen und Bremsen führen immer zum erheblichen Mangel. Hier wird der Prüfer genau hinsehen und nicht nur den optischen Zustand prüfen, sondern auch Details wie:

  • Reifengröße
  • Profiltiefe der Reifen
  • Zustand und Dicke der Bremsscheiben
  • Abnutzungsgrad der Bremsbeläge
  • Test der Bremsen, Messung der Bremskraft und Verteilung
  • fahrzeugspezifische Einrichtungen

Fahrwerk

Das Fahrwerk hält das Auto bei der Fahrt in der Spur und soll Unebenheiten ausgleichen. Ein intaktes und gut abgestimmtes Fahrwerk hilft Ihnen, das Fahrzeug auch in extremen Situationen kontrolliert auf der Straße zu halten. Mängel am Fahrwerk führen daher meist zum Vermerk „EM“. Hier prüft der Sachverständige in jedem Fall:

  • Funktion der Lenkung
  • Lenkspiel
  • Funktion und Zustand der Federung
  • Fahrwerksteile wie Querlenker, Spurstangenkopf, Stabilisator

Reinigungsanlage für Scheiben und Scheinwerfer

Die Reinigung der Scheiben und Scheinwerfer während der Fahrt ist eine sicherheitsrelevante Aufgabe. Ein „hüpfendes“ Wischerblatt geht oftmals noch als geringer Mangel durch. Ausgefallene Funktionen hingegen wie eine kaputte Wischwasserpumpe gelten als erheblicher Mangel. Der Prüfer wird bei der HU einen besonderen Wert legen auf:

  • Scheinwerferreinigungsanlage (wenn vorhanden)
  • Größe und Zustand der Scheibenwischer
  • Heckscheibenwischer
  • Funktion der Scheibenwaschanlage

Sicherheitsrelevante Assistenzsysteme

Die Assistenzsysteme erhöhen nicht nur den Fahrkomfort, sondern können im Ernstfall Leben retten. Diese müssen daher funktionieren. Bei Fehlern an den Systemen wird immer ein erheblicher Mangel bescheinigt. Der Sachverständige wird bei der Prüfung auf die Funktion der Systeme achten und eventuelle Fehlermeldungen überprüfen. Das betrifft je nach Auto die Systeme:

  • ABS
  • ESP und Antischlupfregelung
  • Servolenkung
  • Bremskraftverstärkung
  • Spurhalteassistent
  • Bremsassistent

Karosserie

Zur Karosserie zählen alle Teile des Autos, die für die mechanische Stabilität sorgen. Die „Karosse“ muss im Lauf des Autolebens Einflüssen wie Alterung, Witterung, mechanischen Einwirkungen und verschiedenen chemischen Belastungen widerstehen. Das kann Spuren hinterlassen, die als erheblicher Mangel gelten. Der Prüfer achtet bei der HU an der Karosserie insbesondere auf:

  • Zustand aller Stahl- und Blechteile
  • Beschädigungen an den Scheiben
  • Schäden oder Rost am Unterboden
  • bei Rostflecken: Grad der Schädigung und Einfluss auf die Stabilität
  • Verformungen, beispielsweise durch Unfallschäden

Innenraum und Ausstattung

Auch im Innenraum (Fahrgastzelle) gibt es verschiedene Einrichtungen, die bei der HU Beachtung finden. Das betrifft die Bedienelemente und den Zustand der Armaturen insgesamt. Während ein defektes Radio nicht sicherheitsrelevant ist, trifft das beim abgebrochenen Blinker-Hebel sehr wohl zu. Der Sachverständige achtet bei der Prüfung mindestens auf:

  • Zustand von Lenkrad und Schalthebel
  • Betätigungselemente für Licht und Scheibenwischer
  • weitere Schalter und Hebel
  • Sicherungseinrichtungen: Gurt, Airbags und Kopfstützen
  • Zustand der Abdeckungen und Armaturen
  • Kennzeichnung und Abdeckungen des Airbags (Gefahr beim Auslösen!)
  • Warndreieck und Verbandskasten

Abgassystem (separate Abgasuntersuchung)

Die Abgasanlage spielt eine wichtige Rolle für die Geräusch- und Schadstoffemission des Autos. Fehler am Abgassystem gelten nahezu immer als erheblicher Mangel. Die Abgasanlage wird im Zuge der „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“(UMA) geprüft. Diese ist oft in der HU integriert, kann aber auch einzeln durchgeführt werden. Hierbei untersucht beziehungsweise misst der Prüfer je nach Abgasnorm des Autos:

  • Zustand von Auspuffanlage, Katalysator, Partikelfilter, Sonden
  • Lautstärke
  • Schadstoffgehalt im Abgasstrom
  • Meldungen im Fehlerspeicher des Fahrzeugs
HAUPTUNTERSUCHUNG - Was wird da eig. gemacht?

Was gilt bei nachgerüsteten Extras?

Nicht nur verschlissene oder beschädigte Teile können bei der Hauptuntersuchung Probleme bereiten, sondern auch Veränderungen am Fahrzeug. Betreffen die Änderungen sicherheitsrelevante Bauteile, werden sie vom Prüfer untersucht und eventuell bemängelt. Wir führen hier ein paar Änderungen auf, die häufig zu Problemen mit dem Tüv führen.

Tönungsfolie

Verdunkelte Scheiben sehen gut aus und sorgen im Sommer für zusätzlichen Sonnenschutz. Hierbei gelten allerdings Vorschriften, was und wie getönt werden darf. Sie dürfen die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen. Wichtig ist, dass die dritte Bremsleuchte nicht überklebt wird und sichtbar bleibt. Außerdem dürfen Sie die Folie nur auf die Scheibe kleben, nicht auf die Scheibengummis.

Achten Sie schon beim Kaufen darauf, dass die Tönungsfolie über eine Bauartgenehmigung verfügt. Andernfalls ist eine Einzelabnahme beim Sachverständigen nötig, die viel Geld kostet.

Anbauteile

Anbauteile am Auto müssen immer über eine Bauartgenehmigung (ABE) verfügen. Liegt Ihnen die Genehmigung nicht vor, müssen Sie für das jeweilige Teil eine Einzelabnahme durchführen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an. Das betrifft beispielsweise Spoiler, Sportauspuff, Felgen, Reifen und Anhängekupplungen.

Auch im Innenraum gilt: Vorsicht bei Nachrüstungen. Nachgerüstete Anbauteile dürfen die sicherheitsrelevanten Funktionen des Autos nicht beeinträchtigen. Die Halterung für das Smartphone beispielsweise darf also weder vor dem Tacho, noch auf dem Airbag montiert werden. Derartige Fehler werden meist als erheblicher Mangel gewertet.

Scheinwerfer oder Leuchtmittel

Halogenscheinwerfer durch moderne LED´s ersetzen? Dies ist dank Retrofit-LED´s bei vielen Autos schnell erledigt, aber nicht immer erlaubt. Falsche Leuchtmittel oder umgebaute Scheinwerfer, die nicht den Anforderungen entsprechen und keine Zulassung besitzen, gelten als erheblicher Mangel.

Achten Sie auf die Zulassung der Leuchtmittel oder Scheinwerfer für den Straßenverkehr. Außerdem kann es sein, dass Sie weitere Umbauarbeiten vornehmen müssen. Beim Nachrüsten eines Xenon-Scheinwerfers beispielsweise muss eine Scheinwerferreinigungsanlage installiert sein oder nachgerüstet werden.

Nach der HU ist vor der HU

Ihr Fahrzeug hat die Prüfung ohne Mängel oder mit leichten Mängeln bestanden? Sehr gut, dann erhalten Sie eine neue Plakette und dürfen wieder zwei Jahre auf die Straße. Leichte Mängel sollten Sie zeitnah beheben, da diese potentielle Gefahren darstellen und sich später zu erheblichen Mängeln entwickeln können.

Unser Tipp: Behalten Sie das Verhalten Ihres Autos immer im Auge! Reagieren Sie bei ersten Anzeichen, also beispielsweise beim Quietschen einer Bremse. Warten Sie nicht, bis die Bremsbeläge durch eine festgefahrene Bremszange verglast sind. Durch die frühzeitige Reaktion können Sie oft vorbeugende Maßnahmen ergreifen, die schneller und günstiger sind als die Reparatur des entstehenden Schadens.

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F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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