Das Fahrzeug wurde gründlich überprüft, das Gepäck sorgfältig verstaut, und ab geht’s mit dem Auto, nicht Mietwagen, in den Urlaub ins Ausland. Kurz einmal nicht aufgepasst, schon ist ein Unfall passiert. Wertvoll ist, sich vor der Abfahrt einen internationalen Unfallbericht des ADAC zu besorgen und diesen vorsichtshalber mitzunehmen. Worauf Sie bei einem Autounfall im Ausland achten sollten, erklärt autoteile-markt.de nachfolgend.
Unfall im Ausland – was nun?
Wie in Deutschland auch sollte sich der Helfende die Warnweste überziehen, um dann die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Die Warnweste sorgt dafür, dass die Person von anderen Verkehrsteilnehmern besser und frühzeitiger gesehen wird. Als Nächstes sollte, sofern dieses noch nicht geschehen ist, Erste Hilfe geleistet und bei einem schweren Unfall der Notruf und die Polizei informiert werden. Da für die Schadensregulierung in den meisten Fällen ein Polizeiprotokoll benötigt wird, ist es ratsam, die Polizei auch bei sogenannten Bagatellschäden zu rufen. In einigen Ländern wie beispielsweise Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ist dieses sogar Pflicht.
Unfall im Ausland: Austausch von Daten
Selbst wenn die Polizei die erforderlichen Informationen der Unfallparteien aufnimmt, sollten alle wesentlichen Kontaktdaten wie Name, Adresse, entsprechende Versicherung und das Kennzeichen des am Unfall beteiligten Autos notiert werden. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Fahrzeuge – am besten aus diversen Richtungen. Füllen Sie den internationalen Unfallbericht aus. Wurde der Fahrer, ein Familienmitglied oder ein Mitfahrer verletzt, sollte der behandelnde Arzt vor Ort bzw. die behandelnde Klinik vor Ort ein Attest ausstellen.
Unfall im Ausland: Totalschaden
Verursachte der Unfall einen Totalschaden und nicht nur eine Delle im Kotflügel oder einen Kratzer in der Stoßstange sollte ein Kfz-Sachverständiger direkt zum Unfallort kommen. Die Polizei nennt sicherlich eine entsprechende kompetente Person, die den Unfallschaden präzise untersucht. Es ist wichtig, dass dieses geschieht, bevor das Fahrzeug verschrottet wird.
Schadensregulierung bei Rückkehr
War das Reiseziel und der Unfallort ein EU-Land wie beispielsweise Dänemark, Frankreich Österreich oder Spanien, kann der Unfallschaden in Deutschland reguliert werden. War es kein EU-Land, wird der Schaden im Urlaubsland reguliert. Wurden jedoch Personen verletzt, ist es ratsam, einen Anwalt im entsprechenden Unfallort bzw. in der Umgebung aufzusuchen und über ihn Ansprüche geltend zu machen.
Verkehrsverstöße und Bußgelder im Ausland
Im Urlaubsort zu schnell gefahren, das Licht tagsüber nicht vorschriftsgemäß eingeschaltet oder ein Stoppschild unbeachtet überfahren? Das kann die Urlaubskasse zusätzlich belasten. Wer mit dem Auto Urlaub im Ausland machen möchte, sollte sich vor Abfahrt sorgsam über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Das gibt zusätzlich Fahrsicherheit, sodass in jedem Moment ordnungsgemäß gefahren werden kann. Wer dennoch einmal zu schnell gefahren ist und von der Polizei angehalten wird, sollte damit rechnen, dass das Bußgeld sofort eingefordert wird und unverzüglich fällig wird. Sie sind längst aus dem Urlaub zurück und haben diese eine Geschwindigkeitsüberschreitung längst vergessen? Es ist durchaus möglich, dass der Bußgeldbescheid mit der Post kommt. Seit Oktober 2010 können diese europaweit vollstreckt und eingefordert werden.
Fazit: Bevor es mit dem Auto in den Urlaub ins Ausland geht, sollten Sie sich gründlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, einen internationalen Unfallbericht des ADAC mitzuführen.