Blitzer-gegen-Smartphones-am-Steuer-beim-Autohfahren Monocam gegen Handys am Steuer: Das könnte Fahrer bald erwarten!
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Die Zeiten von Freisprechanlagen und Android-Auto sowie Apple CarPlay erlauben das Anrufen ohne Handy in der Hand. Das Smartphone als treuer Begleiter ist dafür schnell mal aufgenommen, um eine Nachricht zu lesen oder Mails zu checken. Das ist jedoch ebenfalls verboten. Gegen die Handynutzung am Steuer werden in anderen Ländern bereits spezielle Blitzer eingesetzt. In Deutschland kommen diese zwar noch nicht zum Einsatz, die Monocam wurde jedoch hierzulande bereits getestet.

Gefahr: Mobiltelefon am Steuer

Immer per Nachricht erreichbar, schnell von unterwegs Mails beantworten oder die Wartezeit im Bus auf Tiktok oder Instagram vertreiben: Das Smartphone ist aus der modernen Gesellschaft kaum noch wegzudenken. Von Spielen, über mobiles Banking bis hin zur Bedienung des Smart-Home gibt es für jede Anwendung eine App. Und diese funktionieren immer und überall, auch am Steuer eines Autos.

Smartphones gehören jedoch ebenso wenig in den Straßenverkehr wie das klassische Mobiltelefon. Die Ablenkung bei Aktivitäten am Bildschirm ist groß. Zur Bedienung muss der Fahrer nicht nur seine Aufmerksamkeit, sondern auch die Augen auf das Smartphone richten. Und damit sinkt seine Reaktionsgeschwindigkeit für das, was auf der Straße vor seinem Auto passiert.

Ablenkung durch Handys verursacht folgenschwere Unfälle

Die Ablenkung im Straßenverkehr gehört zu einer der Ursachen mit schwerwiegenden Folgen. Im Jahr 2022 wurden laut Statistischem Bundesamt 7358 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht. Telefonnutzung ist zwar in dieser Statistik nicht separat erfasst, aber man kann davon ausgehen, dass Smartphones an einem wesentlichen Teil davon beteiligt sind.

Das verwundert nicht, denn wer abgelenkt ist, reagiert deutlich zu spät oder überhaupt nicht auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Schon eine Sekunde auf das Smartphone geschaut, bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Blindfahrt von rund 14 Metern, bei 100 km/h sind es schon 28 Meter. Aus diesem Grund ist jegliche Handynutzung am Steuer verboten.

Strafen für Handy oder Tablet am Steuer

Um die Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones zu unterbinden, gibt es Bußgelder beim Verstoß. Diese betragen derzeit:

  • Handy-Verstoß: 100 € und 1 Punkt
  • mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

Hierbei handelt es sich um das zugrundeliegende Bußgeld. Weitere Kosten und Auslagen können hinzukommen, sodass die tatsächlich zu zahlende Geldstrafe in den meisten Fällen höher ausfällt. Bei besonders schwerwiegenden Fällen können auch deutlich höhere Strafen anfallen.

Monocam: KI-Blitzer gegen Smartphones?

Ein noch relativ junges Mittel gegen Telefone am Steuer heißt „Monocam“. Die Technik zur Erkennung der Handy-Nutzung wurde in Zusammenarbeit mit der niederländischen Polizei entwickelt. Die Systeme werden in anderen Ländern bereits regulär eingesetzt und wurden auch in Deutschland schon getestet.

Die Niederlande beispielsweise setzen die KI-Blitzer gegen Smartphones seit Februar 2022 regulär ein. Diese erkennen die Bedienung von Handys, Tablets und Navigationsgeräten und brachten schon vielen Fahrern ein hohes Bußgeld ein.

Pilotprojekt in Deutschland 2022

Auch in Deutschland kamen bereits Monocams zum Einsatz. Ein Pilotprojekt in Trier und Mainz wurde im Jahr 2022 über einen Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt. Dabei wurden auf den Streckenabschnitten Hinweisschilder aufgestellt, dass diese Bereiche per Kamera überwacht werden. Das Projekt war insgesamt erfolgreich und es wurden über 1000 Bußgeldbescheide ausgestellt.

Wie funktioniert das System?

Die Aufgabe der Blitzer ist einfach: Sie überwachen den Verkehr und erkennen mittels KI, ob der Fahrer ein Smartphone in der Hand hält. Hierbei ist es egal, wofür das Telefon benutzt wurde, denn jede Art der Bedienung während der Fahrt ist strafbar.

Wird ein Fahrer mit Smartphone erkannt, macht das System ein Foto vom Fahrer und dem Kennzeichen. Dies dient der Beweisführung und falls nötig der Identifikation des Fahrers. Andere Mitfahrer werden automatisch unkenntlich gemacht, sollten Sie mit auf dem Foto erscheinen. Das ist aus datenschutzrechtlichen Aspekten besonders wichtig.

In Deutschland erfolgt die Erstellung des Bußgeldbescheids im Anschluss durch Mitarbeiter der Polizei. Diese sichten das Bildmaterial und beurteilen zusätzlich, ob eine Handynutzung vorliegt. Dieser Schritt soll unrechtmäßig ausgestellte Bußgeldbescheide verhindern. Theoretisch wäre jedoch auch eine vollautomatische Bearbeitung denkbar.

Handy-Blitzer im Visier: Klagen wegen Datenschutz-Bedenken | Zur Sache! Rheinland-Pfalz

Sind KI-Blitzer rechtsgültig?

Der Datenschutz bei pauschaler Verkehrsüberwachung wird in Deutschland ernst genommen. Eine Kameraüberwachung beispielsweise zur Abstandskontrolle darf hierzulande nur unter strengen Bedingungen erfolgen. Bei einem Verstoß erklären Gerichte das Beweismittel schnell als unzulässig und damit wird der Bußgeldbescheid aufgehoben.

Im Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz wurde diese Gefahr durch spezielle Hinweisschilder umgangen. Diese weisen darauf hin, dass die Verkehrsabschnitte mit einer Kamera kontrolliert werden. Einige Klagen gegen die Bußgeldbescheide wurden eingereicht, die Gerichte entschieden sich jedoch dafür, die Beweismittel zuzulassen. Ähnlich wie bei einem gewöhnlichen Blitzer stellt auch die Sichtung durch Polizeibeamte einen wichtigen Schritt dar.

Bei einem flächendeckenden Einsatz der Monocam sähe das jedoch anders aus. Hier würde vermutlich der persönliche Datenschutz überwiegen und der Großteil der Bußgeldbescheide wäre ungültig. Bevor die Technik also in ganz Deutschland genutzt werden kann, wären Änderungen in den Gesetzen nötig. Ausgeschlossen ist dies allerdings nicht, da Ablenkung durch Handys immer wieder zu schweren Unfällen führt.

Einsatz auch für andere Verstöße denkbar

Wenn in Zukunft die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung der Handynutzung erfüllt sind, wäre der Einsatz vergleichbarer Systeme auch für andere Verstöße denkbar. So könnte beispielsweise die Anschnallpflicht mit einer Kamera kontrolliert werden.

In anderen Ländern könnte man sogar noch weitergehen: In Frankreich, Österreich und Italien beispielsweise herrscht ein generelles Rauchverbot im Auto. In einigen Ländern wie beispielsweise Kroatien ist in bestimmten Monaten die Fahrt mit Licht vorgeschrieben. Derartige Verstöße könnten aus technischer Sicht ebenfalls mit einer KI überwacht werden.

Fazit: Einsatz von Monocam-Blitzern grundsätzlich auch in Deutschland möglich

Das Modell „Blitzer gegen Handy am Steuer“ ist in Deutschland durchaus denkbar. Aktuell fehlt es zwar noch an der gesetzlichen Grundlage der Überwachung durch die Monocam, aber ausgeschlossen ist das Verfahren nicht. Hier müsste der Gesetzgeber eine Möglichkeit finden, die pauschale Kameraüberwachung zu rechtfertigen. Wenn diese Möglichkeit geschaffen ist, könnten die Kameras auch zur Überwachung anderer Delikte im Straßenverkehr eingesetzt werden.

FAQ – Monocam-Einsatz in Deutschland

Aktuell (Stand 01.2025) ist in Deutschland keine Monocam im Einsatz. Es gab jedoch ein Pilotprojekt im Jahr 2022 in Trier und Mainz, das insgesamt erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Zug wurden über 1000 Bußgeldbescheide erstellt.

Derzeit fehlt die rechtliche Grundlage für den flächendeckenden Einsatz der KI-Blitzer. Diese Art der Überwachung ist aktuell nicht mit dem Datenschutzrecht in Deutschland vereinbar. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass in der Zukunft die Rechtslage dahingehend angepasst wird.

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F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

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