143 Dezibel – so laut wie ein startender Düsenjet und das im Stand. Das ist nicht nur Lärmbelästigung, sondern gesetzlich verboten. Getunte Autos, die unzulässig sind, verkehrsgefährdende Autofahrer – in Hamburg geht seit Sommer des Jahres 2017 die Sonderkommision „Autoposer“ verstärkt gegen diese Fahrer und Fahrzeughalter vor. Und das erfolgreich: Bis Silvester 2017 kontrollierte diese Sonderkommission beinahe 650 Auto. 62 wurden vorübergehend beschlagnahmt. In anderen deutschen Städten wie Hannover, Frankfurt a.M. und Regensburg ist die Polizei ebenfalls aktiv. Neben extrem getunten Fahrzeugen wird auch gegen illegale Straßenrennen vorgegangen. Bei letzteren Delikten reagierte selbst die Politik: Aufgrund zahlreicher Todesfälle, die rücksichtlose Teilnehmer dieser verbotenen Straßenrennen verursachten, beschloss der Bundestag im Sommer letzten Jahres höhere Strafen. Bisher lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet, drohen Rasern und Teilnehmern verbotener Straßenrennen seitdem bis zu zehn Jahren Haft. Das Landgericht Berlin verurteilte im Jahr 2017 erstmals zwei Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens über den Kurfürstendamm wegen Mordes. Durch die Schuld dieser rücksichtslosen Raser kam ein unschuldiger Verkehrsteilnehmer ums Leben. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft den Berliner Schuldspruch. Das ranghöchste Gericht wird sein Urteil am ersten März 2018 verkünden.
Die erste Sonderkommission entstand im Jahr 2016
Die Mannheimer Polizei war die erste, die eine Sonderkommission aus sechs Beamten gegen Autoposer gründete. Diese Maßnahme wurde ergriffen, da die Autoposer in der baden-württembergischen Stadt eine massive Problematik war. Knapp 1.300 Autos überprüften die Mannheimer Ermittler im Jahr 2017. Von diesen entdeckten sie bei fast 460 Fahrzeugen Mängel. Einige waren sogar erheblich, sodass die Betriebserlaubnis von fast 240 aberkannt wurde.
Weitere erfolgreiche Einsätze bereits im Januar 2018
Keine Pause gibt es für die Hamburger Sonderkommission. Im Januar waren sie mit sechs nicht zugelassenen getunten Fahrzeugen erfolgreich. Ungeschoren kamen die Autofahrer nicht davon: Sie erhielten hohe Geldstrafen und Fahrverbot. In der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz wurde ein Fahrzeug stillgelegt. Fast jede Änderung, die an dem Opel Vectra vorgenommen wurde, stellte ein Betriebsverbot des Fahrzeuges dar. Angeblich war das Fahrzeug bereits in dem Zustand, als der Besitzer es kaufte. So zumindest seine Angaben.
Tuning – die Allgemeine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein
Wer sein Fahrzeug tunen möchte, um den Look etwas sportlicher zu machen, sollte beim Kauf entsprechender Autoteile auf das Vorhandensein der Allgemeinen Betriebserlaubnis achten. Ohne diese darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung müssen ebenfalls eingehalten werden. Bei jeder Veränderung des Fahrzeugs gilt: Die Sicherheit darf nicht eingeschränkt sein – auch nicht die anderer Verkehrsteilnehmer! Das Geräuschverhalten sowie das Abgasverhalten dürfen durch die Änderung nicht verschlechtert werden. Die Änderungen müssen eingetragen und vom TÜV abgenommen werden.