Bild-1-1-1024x683 Staatliche Auto-Regularien: Das könnte uns noch bevorstehen
Der Diesel steht als einziges unter Beschuss? Mitnichten, künftig könnten alle Verbrennungsmotoren noch mit viel schärferen Maßnahmen belegt werden. Foto: stock.adobe.com © f erkelraggae

Privater Autobesitz im Allgemeinen und Privat-PKW mit Verbrennungsmotor im Speziellen stehen derzeit unter keinem guten Stern. In diesem Klima dürfte klar sein, dass bei staatlichen Auto-Regularien noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Für den folgenden Artikel haben wir deshalb Szenarien zusammengetragen, die in den kommenden Jahren hierzulande eintreten könnten.

Szenario 1: Grundsätzliches Verbot von Verbrenner-Neuanmeldungen

Das nicht nur für Benzinfans umfassendste Schreckensszenario steht mit Absicht an der Spitze dieser Liste, denn es hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit. Unter anderem Irland und vor allem Norwegen preschen aktuell damit vor. In dem skandinavischen Land soll schon ab 2025 kein neuer Verbrenner mehr angemeldet werden können, allerdings ist dort die Infrastruktur und darauf basierend die Durchdringung mit E-Autos bereits heute erstklassig.

Bei uns waren es lange Zeit nur Grünen-Politiker, die ähnliches forderten. Doch nachdem die Niederlande, Schweden, Dänemark, sogar China im Lauf des Jahres 2019 das Jahr 2030 als Marke ausgaben, scheint sich auch Verkehrsminister Seehofer in diese Richtung zu orientieren. Zumindest rechnet er bis dahin mit einem 70-prozentigen E-Anteil bei Neuzulassungen.

Natürlich sind solche konkreten Daten, erst recht, wenn sie aus der Politik stammen und in fernerer Zukunft als die nächste Legislaturperiode liegen, immer mit Vorsicht zu genießen. Allerdings lässt sich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass wir uns innerhalb der letzten 20, 30 Jahren des privaten Verbrennungsmotors befinden.

Szenario 2: Innenstädte werden grundsätzlich Verbrenner-frei

Schon deutlich früher als ein Verbrenner-Totalverbot dürfte uns das bevorstehen, was derzeit in London erprobt wird: Dort läuft die sogenannte City-Maut, die das Einfahren bestimmter Innenstadtbereiche mit Verbrennern an eine (ziemlich teure) Vignette knüpft. Aus der gleichen Stadt kommen auch noch weiterreichende Signale: London veröffentlichte jüngst ein Strategiepapier, aus dem hervorgeht, dass dort in den 2020ern schrittweise immer weniger Möglichkeiten für die Verbrenner-Einfahrt geschaffen werden sollen.

Bild-2-1024x576 Staatliche Auto-Regularien: Das könnte uns noch bevorstehen
Zumindest politisch hat der Verbrennungsmotor auch hierzulande ein ungefähres Ablaufdatum – inklusive der Hoffnung, dass bis dann die E-Infrastruktur ausreicht. Foto: stock.adobe.com © Pathimpong

In Deutschland ist Ähnliches sicherlich nicht unrealistisch. Beginnend bei den „ganz Großen“, namentlich:

  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Köln
  • Frankfurt (Main)
  • Stuttgart
  • Düsseldorf

wäre es durchaus denkbar, dass künftig die Dieselverbote insofern verschärft werden, dass sie alle Verbrennerfahrzeuge betreffen. Wie man in London sieht, ist es von dort aus nur ein kleiner Schritt in Richtung Totalverbot, höchstwahrscheinlich jedoch zunächst nur für Privatleute, nicht Handwerker, Transportbetriebe usw.

Szenario 3: Scharfe Beschneidung von Oldtimer-Privilegien

Oldtimer mögen bezogen auf die Gesamtmenge angemeldeter PKW eine geringe Rolle spielen. Allerdings sollte man nicht unterschätzen, welchen Dorn sie im Auge mancher darstellen, wenn daran das H-Kennzeichen prangt:

  • Eine fixe Jahressteuer von 192 Euro ungeachtet von Hubraum und Schadstoffausstoß.
  • Keinerlei Notwendigkeit, eine Feinstaubplakette zu besitzen; Einfahrt in sämtliche Umweltzonen möglich.
  • Ein selbst bei neueren Oldies keineswegs heutigen Möglichkeiten entsprechender Verbrauch und Schadstoffausstoß.

Unter diesem Blickwinkel ergeben die 536.515 H-Fahrzeuge, die zum 1. Januar 2019 hierzulande zugelassen waren, ein anderes Bild.

Hinzu kommt die Tatsache, dass das Fahrzeugalter selbst Oldies unattraktiv macht, ohne Regulierung. Schon viele Oldies der 80er sind ohne H günstiger im steuerlichen Unterhalt. Obendrein ist auch das Äußere ein Faktor, der immer gewichtiger wird:

Demnächst kommen Autos ins H-Alter, die 1990 gefertigt wurden. Deren Optik und Charakter ist ungleich näher an heutigen Fahrzeugen als es bei älteren Modellen der Fall ist und damit weit weniger attraktiv für Autofahrer, die das Besondere suchen. 1990 wurde beispielsweise BMWs E36-3er vorgestellt, der VW Corrado war seit zwei Jahren im Programm und Mercedes‘ W124 E-Klasse stand in der Mitte ihres Lebens. Autos, die teils erst vor kurzem oder auch noch gar nicht aus dem Straßenbild verschwanden.

Angesichts dessen dürfte es zu erwarten sein, dass das Verkehrsministerium handelt. Denkbar wäre eine Verschärfung des Mindestalters von 30 auf 40 Jahre. Auch wäre eine Heraufsetzung der Steuer plausibel, schon seit langem beklagen Umweltschützer, dass diese häufig nur als Denkmantel benutzt wird, um großvolumige Motoren kostengünstig im Alltag bewegen zu dürfen.

Zumal Anregungen dazu sogar aus der Oldtimerszene selbst kommen: So forderte der Allgemeine-Schnauferl-Club ASC unlängst, das H-Kennzeichen für Autos aus den 1990ern ganz auszusetzen. Naturgemäß nicht gerade zur Freude vieler jüngerer Oldtimerbesitzer, weil diese dem ASC schon seit längerem ankreiden, sich zu sehr auf Vor- und Nachkriegsautos zu fokussieren.

Szenario 4: Wiederzulassungs- / Ummeldungsverbot für Gebrauchte

Bild-3-1024x686 Staatliche Auto-Regularien: Das könnte uns noch bevorstehen
Mittelfristig wird sich die 30-Jahres-Frist für das H-Kennzeichen kaum halten lassen, weil dann auch modern wirkende Fahrzeuge wie der BMW E36 offizell zum Oldtimer würden. Foto: stock.adobe.com © kissu

Ein heute verkauftes Auto bringt es im Schnitt auf zwölf Lebensjahre, bevor es in der Schrottpresse landet. Bedeutet, selbst wenn 2030 ein Neuanmeldungs-Verbot käme, würden sich noch bis mindestens 2042 sehr viele Verbrenner auf deutschen Straßen tummeln; teils auch noch viel länger, denn die zwölf Jahre sind nur ein Durchschnittswert.

Dass dies von Politik und Umweltverbänden einfach akzeptiert würde, dürfte im höchsten Maße fragwürdig sein. Schon 2016 empfahl das Umweltbundesamt in einer Denkschrift, ein Wiederzulassungsverbot für Autos, für die einmal ein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde, damit dürfte man also keine Autos wiederzulassen, die einmal von einem Verwertungsbetrieb angekauft wurden.

Wo derartiges schon von der Politik so laut gedacht wird, sollte es nicht verwundern, dass es analog auch Forderungen gibt, schon im Vorfeld eines Neuzulassungsverbots für Verbrenner ein Wiederzulassungsverbot für ihre Vorgänger im Bestand auszusprechen.

Bedeutet, jeder, der ein Verbrennerfahrzeug besäße, wäre gleichzeitig auch der letzte Besitzer, da zumindest in Deutschland ein Weiterverkauf samt Wiederanmeldung unmöglich wäre.

Allerdings gehört dies zu den unrealistischeren Szenarien: Immerhin würde es die gesamte Gebrauchtwagenbranche in extremem Maß schädigen, was wiederum den Staat selbst durch verminderte Steuereinnahmen und höhere Arbeitslosenzahlen treffen würde.

Szenario 5: SUV-Verbot

Schon nach dem dramatischen Unfall mit einem SUV in Berlin wurde von vielen Politikern, Umweltschützern und Pressevertretern ein SUV-Verbot gefordert, auch als die Unfallursache noch vollkommen unbekannt war.

Was damals, im September 2019, noch nach reflexartigen Schnellschüssen wirkte, sieht nun, nur wenige Wochen später, gar nicht mehr so utopisch aus: Hessens Landesverband der Linkspartei sprach sich unlängst bei seinem Parteitag mehrheitlich dafür aus, die Produktion bzw. den Verkauf von derartigen Fahrzeugen zu verbieten und schloss sich damit einer Forderung an, die aus den Reihen der Fridays-for-Future-Bewegung sowie den Grünen und der Deutschen Umwelthilfe schon seit längerem gestellt wurde.

Allerdings wäre es, schon zur Vermeidung von Klagewellen, dafür zunächst nötig, überhaupt zu definieren, was genau ein SUV ist und was nicht. Unter diesen höchst schwammigen Sammelbegriff fallen derzeit sowohl echte Geländewagen wie die Mercedes G-Klasse wie es höhergelegte Kleinwagen wie der Fiat 500 X tun.

Sie alle als SUV zu bezeichnen, dürfte höchst unrealistisch sein. Wohl aber könnte es eine saubere rechtliche Definition, die sich aus einer Vielzahl von Einzelfaktoren ergibt:

  • Bestimmtes Mindest-Fahrzeuggewicht
    in Verbindung mit
  • Bestimmte Mindest-Bodenfreiheit
    in Verbindung mit
  • Bestimmte Mindest-Fahrzeughöhe
    in Verbindung mit
  • Bestimmte Merkmale (Mindestabstand zwischen Radlauf und Reifen-Oberseite, keine speziellen Geländewagen-Merkmale wie etwa ein Leiterrahmen, sondern selbsttragende Karosserie, Abwesenheit eines echten Allradantriebs, …)

Damit wäre es durchaus möglich, sehr genau einzugrenzen, was ein SUV wäre und damit verboten wird. Dann könnte man noch Nachweispflichten einführen, die einem zum Besitz „echter“ Geländewagen berechtigen (Jagdschein, Anstellungsnachweis im Forstbereich…), damit das Gesetz nicht unterlaufen wird und das Verbot wäre da.

Allerdings: An diesem Punkt bewegen wir uns schon deutlich im Bereich eines Blickes in die Glaskugel. Seriös sind solche Verbote nicht abzusehen.

Weitere Mini-Szenarien

Diese fünf Punkte sind groß und durchaus denkbar. Allerdings könnte es stattdessen oder auch gemeinsam noch kleinere Maßnahmen geben. Etwa:

Bild-4-1024x642 Staatliche Auto-Regularien: Das könnte uns noch bevorstehen
Um SUV zu verbieten, bedarf es zunächst einer rechtssicheren Definition dieser Fahrzeugklasse. Danach stünde einem Verbot aber nichts im Wege. Foto: stock.adobe.com © Artinun
  • Verbot von Fahrzeugen mit Klein-Verbrennungsmotoren unterhalb eines bestimmten Hubraums (Motorroller, Mopeds, …).
  • Verpflichtung von Fahrschulen, nur noch auf E-Autos zu schulen.
  • Komplettes Verbot leistungssteigernder sowie möglicherweise optischer Tuningmaßnahmen bei straßenzugelassenen Autos (im Kampf gegen die illegale Straßenrennszene).
  • Deckelung der maximal möglichen (Wieder-)Zulassungen bzw. Besitzerwechsel eines Fahrzeugs.
  • Verbot des privaten Gebrauchtwagenhandels, Wiederzulassung nur mit Nachweis eines gewerblichen Händlers.
  • Dramatisch erhöhte Kraftstoffsteuern mit Sonderkonditionen für Gewerbetreibende.
  • Exportverbot von Fahrzeugen zur Vermeidung des Weiterbetriebs in Ländern mit weniger strengen Umweltauflagen.

Dabei sei unterstrichen, dass dies nicht nur Gedankenspiele sind. Das Exportverbot beispielsweise entstammt einer Forderung der EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska aus dem Jahr 2018.

Was allerdings vollkommen klar ist: Die ruhigen Jahre sind, zumindest für den privaten Betrieb von verbrennungsmotorbetriebenen Fahrzeugen, definitiv vorbei.

Folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken