Verkehrskontrollen sind immer möglich
Der eine oder andere Autofahrer kennt bestimmt die Situation: Polizeibeamte winken Fahrzeuge heraus und führen eine Verkehrskontrolle und eine Fahrzeugkontrolle durch. Dafür muss nicht zwingend ein Grund vorliegen. Das heißt: Eine Verkehrskontrolle kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Zu beachten ist, dass der von der Polizei zum Halten aufgeforderte Fahrer dieser Aufforderung folgen muss. Wird dieser nicht nachgekommen, wird dieses als Verkehrsordnungswidrigkeit betrachtet. Eine Verwarnung oder gar ein Bußgeld kann die Folge sein. autoteile-markt.de hat einige Tipps zusammengestellt, wie sich Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle richtig verhalten.
Verkehrskontrolle: Wer heraus gewunken wird, muss halten.
Die polizeiliche Aufforderung zur Verkehrskontrolle wird der Beamte in der Regel durch Handzeichen – entweder mit oder ohne Winkerkelle – deutlich machen. In dem Fall muss der entsprechende Autofahrer rechts ranfahren und das Fahrzeug anhalten. Es empfiehlt sich, den Motor auszustellen. Öffnen Sie Ihr Seitenfenster, und warten Sie dann, bis der Polizeibeamte Ihr Fahrzeug erreicht. Werden Sie gebeten, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere vorzulegen, überreichen Sie die gewünschten Papiere. Sie haben die Papiere vergessen? Es kann ein Bußgeld drohen, da Autofahrer verpflichtet sind, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere bei allen Autofahrten mit sich zu führen.
Verkehrskontrolle: Bei Aufforderung aussteigen
Fordert der Polizeibeamte Sie zum Verlassen des Fahrzeuges auf, folgen Sie dieser Bitte. Auch hierzu sind Sie rechtlich verpflichtet. Die TÜV-Plakette, die Profile der Reifen oder gar das Vorderlicht, Rücklicht sowie die Bremslichter können überprüft werden. Zeigen Sie den Verbandskasten, der stets vollständig und auf dem neuesten Stand zu sein hat, und das Warndreieck, wenn dieses von der Polizei gewünscht wird. Übrigens müssen Sie weder das Handschuhfach noch den Kofferraum öffnen, wenn weder eine richterliche Anordnung vorliegt noch Gefahr in Verzug ist. Verlief die Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit Ihres Fahrzeuges ohne Beanstandung, können Sie wieder einsteigen, sich vorschriftsmäßig in den Straßenverkehr einfädeln und weiterfahren.
Verkehrskontrolle und Alkoholtest
Bei der Verkehrskontrolle möchten die Polizeibeamten auch einen Promilletest durchführen? Dieser Aufforderung müssen Autofahrer nicht zwingend nachkommen. Die Beamten können jedoch eine Blutabnahme veranlassen, die durch einen Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Liegt hierfür eine richterliche Anordnung vor, müssen Sie sich fügen.
Bei einer Verkehrskontrolle höflich bleiben
Die Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges und Ihrer Papiere ist umso schneller vorbei, je ruhiger und höflicher Sie sind. Grundsätzlich sind Verkehrskontrollen keine Maßnahmen, die sich gegen Sie persönlich richten. Die Polizeibeamten kontrollieren die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen. Und auch das trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Verhält sich der Polizeibeamte während der Verkehrskontrolle Ihrer Meinung nach nicht angemessen, steht es Ihnen frei, später eine Beschwerde bei der Polizeidienststelle einzureichen. Hierzu sollten Sie jedoch zumindest den Namen des Beamten kennen.
Fazit: Verkehrskontrollen sind nicht immer angenehm. Wer ruhig und gelassen bleibt, alle Fahrzeugpapiere und den Führerschein vorschriftsmäßig stets mit sich führt und das Auto regelmäßig wartet und mit einer aktuellen TÜV-Plakette unterwegs ist, hat die Kontrolle innerhalb weniger Minuten überstanden.