Die KFZ-Steuer muss vom Halter für den Besitz eines Autos gezahlt werden. Die Höhe der Steuer richtet sich überwiegend nach dem Schadstoffausstoß des Autos. Wenige KFZs sind davon vollständig befreit. Die Berechnung und Höhe der KFZ-Steuer ist sehr gut nachvollziehbar. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Faktoren in die Berechnung einfließen, wie Sie Ihre KFZ-Steuer selber berechnen und mit welchen Tricks Sie Geld sparen können.
Prinzip der Berechnung der KFZ-Steuer
Bei der Besteuerung werden viele Faktoren einberechnet. Diese betreffen das Auto insgesamt, den Motor und speziell die Abgasreinigung. Abgase enthalten immer Schadstoffe, die entweder gasförmig oder fest sind. Verbrenner werden nach ihrem Schadstoffausstoß kategorisiert. Hier ist die Art der Abgasreinigung maßgeblich entscheidend. Dabei gilt schon immer: Je weniger Abgase das Auto ausstößt, umso weniger KFZ-Steuer wird fällig.
Die KFZ-Steuer ist überwiegend ein gesetzliches Hilfsmittel, um Autofahrer zum Kauf umweltfreundlicher Autos anzureizen. Die Kosten pro Auto reichen von der vollständigen Steuerbefreiung bei Elektrizität bis zu über Tausend Euro für alte Umweltsünder.
Die wichtigsten Faktoren der Steuerberechnung sind:
- Art und Größe des Antriebs
- Schadstoffausstoß, Emissionsklasse
- Alter des Autos (Datum der Erstzulassung)
- Gesamtgewicht und Einstufung der Nutzung des Autos
Klassifizierung der Antriebsart
Die Motorart spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der KFZ-Steuer. Hier wird zwischen vier Antrieben unterschieden:
- Benzinmotor
- Dieselmotor
- Wankelmotor (selten)
- Elektromotor
Die Verbrennungsmotoren zahlen grundsätzlich KFZ-Steuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Motorgröße, speziell nach der Größe des Hubraums. Diesel ist dabei deutlich teurer als die anderen Antriebe, da seine Emissionen am höchsten sind. Nicht umsonst haben einige Städte bereits ein Dieselfahrverbot erlassen. Wankelmotoren und Zweitaktmotoren kommen nur noch sehr selten vor und werden meist nach gesonderten Regelungen berechnet.
Der Elektromotor verbrennt keinen Kraftstoff. Das E-Auto ist daher für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Anschließend erhalten Auto, die rein mit Elektrizität fahren, eine Vergünstigung von 50 % auf die KFZ-Steuer. (Stand Juni 2020)
Ein Hybrid nutzt üblicherweise Benzin und Elektro. Hier wird nur der Benzinmotor besteuert. Der Elektromotor fällt, wie beim E-Fahrzeug, aus der Steuerberechnung heraus. Dank der kleinen Benzinmotoren hat der Hybrid Steuervorteile im Gegensatz zum reinen Benziner. Dank eines steuerfreien Sockelbetrags werden Hybriden häufig komplett von der KFZ-Steuer befreit.
Besteuerung nach Schadstoffklassen
Generell ist der Anteil an Kohlenmonoxyd (CO-Anteil), Rußpartikeln, Feinstaub und Stickoxid im Abgas für die Festlegung entscheidend. Ottomotoren genießen Vorteile gegenüber dem Diesel, da diese einen höheren Rußanteil im Abgas haben. Jeder Verbrenner erhält eine Abgasnorm. Die Normen heißen Euro 0 bis Euro 6, wobei keine Fahrzeuge mehr mit Euro 5, Euro 4 oder darunter hergestellt werden. Die alten D-Normen D3, D4 galten nur für Deutschland und wurden durch die EU-Normen ersetzt.
Bei Autos mit Neuzulassung ab Juli 2009 spielt die Emissionsklasse keine direkte Rolle mehr für die Berechnung der KFZ-Steuer, sondern der damit verbundene Schadstoffausstoß. Die CO-Werte werden vom Hersteller in g/km angegeben. Dabei ist, je nach Zulassungsjahr, ein bestimmter Sockelbeitrag steuerfrei. Dieser liegt momentan (Juni 2020) bei 95 g/km. Oberhalb dieser Grenze sind 2 € pro Gramm fällig.
Die Einhaltung dieser Werte wird beim Tüv im Zuge der Abgasuntersuchung kontrolliert. Ist durch Verschleiß etwas an der Abgasanlage defekt, stößt das Auto mehr aus als es darf. Das kaputte Teil muss in diesem Fall repariert werden, bevor das Auto eine neue Plakette bekommt.
Alter des Autos
Das Alter bestimmt die Besteuerung des Autos in doppelter Hinsicht. Erstens ist das Alter entscheidend für die Art der Einteilung, da sich die Berechnung der KFZ-Steuer in der Vergangenheit mehrfach geändert hat. Für Autos bestimmter Altersklassen gelten daher Sonderregelungen Wie beispielsweise höhere Sockelbeträge, um diese nicht zu sehr zu benachteiligen. Das betrifft überwiegend Autos im Bereich der Youngtimer mit einem Alter zwischen 10 und 20 Jahren.
Weitere Sonderregelungen gibt es bei Oldtimern. Diese entsprechen den modernen Euroklassen nicht und müssten daher extrem hoch besteuert werden. Sie sind aber aufgrund ihres geringen Anteils am Markt oftmals fast vollständig von der Steuer befreit.
Einstufung des Autos
Die Regelungen zur KFZ-Steuer gelten für alle Autos, unabhängig von der Größe oder ihrem Gesamtgewicht. Es gibt Unterschiede zwischen PKW, Motorrad und Nutzfahrzeugen. Als PKW zählt alles, was sich nicht anderweitig einordnen lässt. Keine PKW sind:
- Motorräder
- LKW
- Landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (z. B. Traktor)
- Baufahrzeuge
- Anhänger
LKW, Traktoren und Baufahrzeuge zählen als Nutzfahrzeuge und werden dementsprechend günstiger versteuert. Untersuchen Sie Ihr Auto: Möglicherweise können Sie durch kleine Umbauten und Tricks einen LKW daraus machen und KFZ-Steuer sparen. Einige Kombis und Transporter beispielsweise erfüllen die Voraussetzungen der Zulassung als LKW, wenn die zusätzlichen Sitze hinten dauerhaft entfernt werden. Es gibt aber keine festen Vorgaben, wann ein Auto als LKW zählt. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass der Laderaum mehr Fläche einnimmt als die Fahrgastzelle und diese beiden räumlich voneinander getrennt sind.
Zusammenfassung: Schritt für Schritt KFZ-Steuer berechnen
Die letzte Reform der KFZ-Steuer hat die Berechnung vereinfacht. Bei PKWs ab Juli 2009 brauchen Sie daher nur noch zwei Werte, um Ihre Steuer selber zu berechnen.
Sie bezahlen also die KFZ-Steuer für den Motor:
- Benziner: 2 € pro angefangene 100 cm2
- Diesel: 9,50 € pro angefangene 100 cm2
Hinzu kommt die KFZ-Steuer für den Schadstoffausstoß:
- 2 € pro Gramm CO2 Oberhalb des Sockelbetrags von 95 g/km
Für folgende Fahrzeuge gibt es günstigere Ausnahmen:
Berechnung der KFZ-Steuer – Anleitung mit Beispielen
Neue Autos unterliegen seit Juli 2009 strikten Bestimmungen bezüglich der Abgasnorm. Bei älteren Fahrzeugen müssen Sie das Datum der Erstzulassung beachten. Je nach Zulassungsjahr gelten für diese Autos bis heute gesonderte Bestimmungen.
Beispiel 1: Hybrid-Neuwagen
Herr M. kauft im Jahr 2020 umweltbewusst ein Auto mit Hybridantrieb und einem Benzinmotor von 1,2 Litern. Der Schadstoffausstoß beträgt 89 g/km. Jährlich muss er nun an KFZ-Steuer bezahlen:
- Benzinmotor: 12 x 2 € pro 100 ccm = 24 €
- Schadstoffausstoß: 89 g/km minus Sockelbetrag 2020 von 95 g/km = 0 €
- KFZ-Steuer: 24 € pro Jahr
Beispiel 2: Junger Gebrauchter Benziner
Frau R. kauft einen Suzuki Swift als Benziner aus dem Jahr 2016 mit 100 KW und 1,6 Litern Hubraum. Der Schadstoffausstoß beträgt 147 g/km. Ihre KFZ-Steuer berechnet sich folgendermaßen:
- Benzinmotor: 16 x 2 € pro 100 ccm = 32 €
- Schadstoffausstoß: 147 g/km minus Sockelbetrag 2020 von 95 g/km x 2 €/g = 104 €
- KFZ-Steuer: 136 € pro Jahr
Beispiel 3: Junger Gebrauchter Diesel
Herr S. kauft einen Renault Scenic von 2015 mit 96 KW und 1,6 Litern Hubraum. Das Auto stößt 119 g/km an Schadstoff aus. Hier berechnet ihm das Finanzamt:
- Dieselmotor: 16 x 9,50 € pro 100 ccm = 152 €
- Schadstoffausstoß: 119 g/km minus Sockelbetrag 2015 von 95 g/km x 2 €/g = 48 €
- KFZ-Steuer: 200 € pro Jahr
Beispiel 4: Älterer Benziner
Herr A. kauft für Kurzstrecken einen alten 4er Golf aus dem Jahr 2000. Das Auto hat 85 KW bei 2,0 Litern Hubraum und stößt 190 g/km aus. Bei ihm ist durch die ältere Rechnung folgende Steuer fällig:
- 20 x 6,75 € pro 100 ccm bei Euro 3 = 135 €
- KFZ-Steuer: 135 € pro Jahr
Beispiel 5: Älterer Diesel
Frau G. kauft für gelegentliche Fahrten auf der Autobahn einen genauso alten Golf IV wie Herr A., jedoch als Diesel mit Partikelfilter. Ihr 1,9 Liter Turbodiesel bringt 81 KW und produziert einen Schadstoffausstoß von moderaten 172 g/km. Sie erschreckt sich, als Sie den Betrag der KFZ-Steuer erfährt:
- 19 x 15,44 € pro 100 ccm bei Euro 3 = 293 €
- KFZ-Steuer: 293 € pro Jahr
Beispiel 6: Transporter
Herr E. kauft sich zur gelegentlichen Nutzung einen Mercedes Sprinter von 2015 als Diesel mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4200 kg. Durch den großen Hubraum von 2,2 Litern und Emissionen von 241 g/km rechnet er mit einer sehr hohen KFZ-Steuer. Das Auto wird ohne Tricks als LKW eingestuft. Beim Öffnen des Bescheids ist Herr E. angenehm überrascht:
- Zul. Gesamtgewicht: 4200 kg
- Emissionsklasse: Euro 5
- KFZ-Steuer: 148 € pro Jahr
KFZ-Steuer vor dem Kauf selber berechnen
Sie möchten ein älteres Auto kaufen, um Geld zu sparen und fürchten eine böse Überraschung bei der KFZ-Steuer? Kein Problem: Mithilfe unseres Ratgebers können Sie die KFZ-Steuer Ihres Autos vor dem Kauf selber berechnen. So können Sie die genauen Kosten und die tatsächliche Ersparnis gegenüber einem neueren Auto ermitteln!