windschutzscheibe_vom_schnee_befreien-300x200 Wann der Winter für Autofahrer ins Geld geht

Windschutzscheibe vom Schnee befreien
Foto: © CandyBoxImages/depositphotos.com

Die kalte Jahreszeit ist für viele Autofahrer eine Herausforderung. Vor allem starker Schneefall und spiegelglatte Straßen führen häufig zu einer Rutschpartie. Zusätzlich ist die Dunkelheit ein Sicherheitsrisiko, das nicht zu vernachlässigen ist. Um die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer möglichst zu reduzieren, gilt es, die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Wer diese ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Wann diese fällig werden, hat Autoteile-Markt, der Online Markt für neue und gebrauchte Ersatzteile, zusammengefasst.

10 Euro Bußgeld: mit schneebedecktem Auto unterwegs

Mit nur 10 Euro kommt ein Autofahrer günstig davon, wenn das Auto vor dem Start nicht vollständig von Schnee befreit ist. Vollständig heißt, dass nicht nur die Windschutzscheibe, sondern alle Autoscheiben von Reif und Schnee frei sind. Nur das ermöglicht eine gute Sicht auf die aktuelle Verkehrssituation und erhöht so die Verkehrssituation. Außerdem müssen das Autodach sowie die Motorhaube ebenfalls frei von Schnee sein.

10 Euro Bußgeld: den Automotor im Stand warmlaufen lassen

Am frühen Morgen oder am Abend erst einmal den Motor starten, damit das Fahrzeuginnere während des Eiskratzens aufheizen kann? Das ist keine gute Idee! Wird ein Autofahrer bei dieser Aktion ertappt, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig, da dieses Warmlaufen umweltschädlich ist. Abgesehen davon verbraucht das Warmlaufen des Automotors im Stand zusätzlich Treibstoff  – und das erhöht die Kosten noch einmal. Statt den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, ist es ratsamer, das Fahrzeug zunächst bei mittleren Drehzahlen zu fahren. Diese Fahrweise ist übrigens auch gut für den Motor.

20 Euro Bußgeld: Schneekettenvorschrift missachtet

In besonders schneereichen Gebieten können Schneeketten Vorschrift sein. Das entsprechende Straßenschild – weißer Autoreifen mit Schneeketten – muss daher eingehalten und die für das Fahrzeug richtigen Schneeketten aufgezogen werden. Autofahrer, die trotz Schneekettenpflicht ohne Schneeketten unterwegs sind, müssen bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechen.

35 Euro Bußgeld: Fahren mit zugeschneiten Scheinwerfern, Rücklichtern oder Blinkern

Sie gehören zu den Autofahrern, die im Winter stets alle Autoscheiben vor der Abfahrt vollständig von Schnee befreien? Vorbildlich! Allerdings ist dieses nicht genug. Auch die Scheinwerfer, die Rücklichter sowie alle Blinklichter müssen vor der Autofahrt komplett frei von Eis und Schnee sein! Schließlich sollen nicht nur Sie gut sehen, Sie und Ihr Fahrzeug sollen von allen anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls frühzeitig erkannt werden. Zur Verkehrssicherheit gehört, dass alle Ihre anvisierten Richtungsänderungen wahrnehmen.

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